Möglichkeit zur Kundenidentifikation durch rein biometrisches Verfahren
Financial Services News
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Die FMA veröffentlichte am 2. November 2021 die neue Online-Identifikationsverordnung (Online-IDV), die ein rein biometrisches Verfahren zur geldwäscherechtlichen Fernidentifikation von Neukunden ermöglicht.
Die Novellierung der Online-IDV ermöglicht Finanzdienstleistern die Nutzung eines rein biometrischen Verfahrens zur Fernidentifikation von Neukunden. Dabei werden Kunden algorithmisch identifiziert, ohne die Einbindung von persönlichem Kontakt zu einem Mitarbeiter. Die Voraussetzungen für eine Online-Identifikation sind ua die Zustimmung des Kunden zu einer biometrischen Identifikation sowie eine Überprüfung mittels Video, ob die Person physisch mit ihrem Endgerät an der Identifikation teilnimmt. Da das Verfahren dem aktuellen Stand der Technik entsprechen muss, garantiert die Identifikation dieselbe Sicherheit wie solche durch einen Mitarbeiter. Ab 1. Jänner 2023 muss zusätzlich der Lichtbildausweis mittels Auslesen des elektronischen Sicherheitschips (NFC-Chip) geprüft werden, wobei bis dahin auch videogestützte Ausweisprüfungen erlaubt sind.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der FMA-Pressemitteilung sowie der Online-Identifikationsverordnung.
Managerin, Advisory
KPMG Austria