Leitlinienentwurf über die Bewertungsmethodik für die Zulassung von Kreditinstituten

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Die EBA veröffentlichte am 11. November 2021 in einem Abschlussbericht ihre finalen Entwürfe der Leitlinien für eine gemeinsame Bewertungsmethodik zur Erteilung der Zulassung als Kreditinstitut. Diese adressieren die zuständigen Behörden und decken die entsprechenden Anforderungen der Eigenkapitalrichtlinie (CRD) ab.

Die in den Leitlinien festgelegte einheitliche Bewertungsmethodik (common assessment methodology - CAM) deckt die Zulassungsanforderungen ab, die in Artikel 10-14 CRD festgelegt sind. Diese umfassen die Analyse des Geschäftsplans, Kapitalanforderungen, den organisatorischen Aufbau sowie Anteilseigner und Gesellschafter.

Es wird die Notwendigkeit betont, dass Antragsteller ein solides und wirksames Risikomanagement gemäß Art 10 Abs 2 CRD nachzuweisen haben, in diesem Zusammenhang werden die Anforderungen an den internen Kontrollrahmen in den Leitlinien umfangreich erläutert. Auch die Bedeutung von Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsrisiken sowie die Zusammenarbeit mit der für die Geldwäschebekämpfung zuständigen Aufsichtsbehörde wird für die Bewertung des Zulassungsantrags des hervorgehoben.

Die Leitlinien wurden von der EBA im Einklang mit dem Mandat gem. Art 8 Abs 5 CRD V entwickelt, um die Konvergenz der Aufsichtspraktiken in der EU zu fördern, und betonen einen risikobasierten und proportionalen Ansatz.

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