Leitlinien zur Vergütungspolitik sowie zur internen Governance von Wertpapierfirmen im Rahmen der IFD
Financial Services News
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Die EBA hat am 22. November 2021 ihre finalen Leitlinien für die Vergütungspolitik sowie die interne Governance von Wertpapierfirmen im Rahmen der Richtlinie über Wertpapierfirmen (Investment Firms Directive, IFD) veröffentlicht.
Die finalen Leitlinien für die Vergütungspolitik von Wertpapierfirmen enthalten weitere Einzelheiten darüber, wie die Bestimmungen der IFD betreffend Vergütungspolitik und variable Vergütung von bestimmten Mitarbeitern von Class 2-Wertpapierfirmen anzuwenden sind. Die Leitlinien stimmen so weit wie möglich mit den bestehenden Leitlinien betreffend die CRD überein, wobei relevante Unterschiede zwischen der CRD und der IFD, etwa das Fehlen einer Bonusobergrenze und Unterschiede bei den Instrumenten und der Länge der Aufschubzeiten, berücksichtigt wurden. Weiters müssen alle Aspekte der Vergütungspolitik in Übereinstimmung mit den Vergütungsanforderungen der IFD geschlechtsneutral sein. Dies bedeutet, dass Institute den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit bzw gleichen Werts der Arbeit einhalten sollen. Damit die Vielfalt langfristig gefördert und das geschlechtsspezifische Lohngefälle im Laufe der Zeit verringert werden kann, wurden die Bestimmungen über Antidiskriminierung und Chancengleichheit beibehalten.
Die Leitlinien für die interne Governance enthalten weitere Einzelheiten darüber, wie die Governance-Bestimmungen der IFD von Class 2-Wertpapierfirmen anzuwenden sind, und legen darüber hinaus die Aufgaben, Zuständigkeiten und Organisation des Leitungsorgans sowie die Organisation der Wertpapierfirmen fest. Darunter fällt auch die Notwendigkeit, transparente Strukturen zu schaffen, welche eine Beaufsichtigung aller Tätigkeiten der Wertpapierfirmen ermöglichen. Die finalen Leitlinien enthalten darüber hinaus auch Anforderungen, welche ein solides Risikomanagement über alle drei Verteidigungslinien gewährleisten sollen, wobei insbesondere detaillierte Anforderungen an die zweite und gegebenenfalls dritte Verteidigungslinie (Compliance-Funktion bzw Innenrevisionsfunktion) festgelegt sind.
Beide Leitlinien treten mit 30. April 2022 in Kraft.
Weitere Informationen zur finalen Leitlinie für die Vergütungspolitik finden Sie unter folgendem Link. Weitere Informationen zur finalen Leitlinie für die interne Governance entnehmen Sie bitte diesem Link.