Konsultation zum Rahmen des aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess von Wertpapierfirmen
Financial Services News
Financial Services News
ESMA und EBA haben am 18. November 2021 eine Konsultation zu ihren Leitlinien für gemeinsame Verfahren und Methoden für den aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) eingeleitet.
Der Leitlinien-Entwurf legt das Verfahren und die Kriterien für die Bewertung der wichtigsten SREP-Elemente fest, ua Geschäftsmodell, Regelungen zur Unternehmensführung und unternehmensweite Kontrollen, Risiken für Kapital- und Kapitaladäquanz sowie Liquiditätsrisiko und Angemessenheit der Liquidität. Als Teil dieser Bewertung wird ein Punktesystem eingeführt, mit welchem Unternehmen einfacher verglichen werden können. Außerdem enthalten die vorgeschlagenen Leitlinien Klarstellungen zur Überwachung der Schlüsselindikatoren, zur Anwendung des SREP im grenzüberschreitenden Kontext sowie zum Einsatz von Aufsichtsmaßnahmen. Das Punktesystem sowie die vorgeschlagene Struktur des SREP ähneln denen, die für Kreditinstitute verwendet werden. Die Leitlinien sind jedoch der Größe, Art und Tätigkeit von Wertpapieren angepasst, und die Kriterien für die Risikobewertung folgen den Anforderungen der IFR (Investment Firms Regulation) sowie der IFD (Investment Firms Directive). Für die Festlegung der zusätzlichen Eigenmittelanforderungen für Risiken, die nicht oder nicht ausreichend durch die Anforderungen der Säule 1 abgedeckt sind, verweisen die SREP-Leitlinien auf den RTS-Entwurf der EBA betreffend zusätzliche Eigenmittelanforderungen, welcher ebenfalls am 18. November 2021 zur Konsultation veröffentlicht wurde.
Die Konsultation zu den Leitlinien endet am 18. Februar 2022.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Link.