EZB-Bericht zu den Praktiken der Banken iZm dem Management von Klima- und Umweltrisiken

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Die EZB veröffentlichte am 22. November 2021 einen Bericht, in dem sie die Praktiken der europäischen Banken zur Steuerung von Klima- und Umweltrisiken untersucht und beurteilt, ob diese an den EZB-Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken angepasst wurden.

Aus dem Bericht geht hervor, dass obwohl von den Banken erste Maßnahmen unternommen wurden, um die Risiken hinsichtlich Klimawandel zu berücksichtigen, keines der beaufsichtigten Institute auch nur im Ansatz alle aufsichtlichen Erwartungen erfüllt hat. Von den 112 durch die EZB beaufsichtigten Institute schätzen etwa fünfzig Prozent, dass in den kommenden drei bis fünf Jahren erhebliche Auswirkungen auf ihre Risikoprofile entstehen werden, wobei bei den restlichen Banken, welche keine klimabezogenen negativen Risiken erwarten, erhebliche Mängel bei ihrer Risikobeurteilung festzustellen waren. Grundsätzlich haben die Institute Maßnahmen in Bezug auf ihre Leitungsorgane, den Risikoappetit und die Steuerung operationeller Risiken ergriffen, und so die Erwartungen der EZB teilweise erfüllt. Jedoch gibt es noch zahlreiche Mängel betreffend das interne Berichtswesen, Markt- und Liquiditätsrisikomanagement und die Stresstests, und auch bei den Plänen zur Verbesserung der Institutspraktiken, welche von fast allen Banken erstellt wurden, zeigen sich große Qualitätsunterschiede.

Positiv wird von der EZB hingegen ausgeführt, dass nennenswerte Fortschritte in Bezug auf Integration von klimabezogenen Risiken in das Kreditrisikomanagement bei zwei Drittel der Institute zu verzeichnen sind. Jedoch werden die daraus gewonnenen Erkenntnisse der Banken, etwa eine Berücksichtigung von Energieeffizienzzertifikaten bei der Immobilienbewertung, noch nicht bei Kreditvergabe- und Überwachungsverfahren berücksichtigt.

Die Erkenntnisse der EZB werden bei manchen Instituten zu qualitativen Anforderungen in ihren SREP-Berichten führen. In diesen sollen in Zukunft auch schrittweise Klima- und Umweltrisiken integriert werden, was auch Auswirkungen auf die Kapitalanforderungen der Säule 2 haben wird.

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