Aktualisierung der ESMA Q&As
Financial Services News
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Article Posted date
17 December 2021
2 Minuten Lesezeit
Die ESMA hat am 19. November 2021 ihre Q&As aktualisiert, ua zu den Themen MiFID II und MiFIR Anlegerschutz sowie Benchmark-Verordnung.
Die ESMA hat ua folgende Q&A-Themen aktualisiert:
- MiFID II und MiFIR Anlegerschutz: In den Q&As wurde zum Thema „Product Governance“ die Frage gestellt, welche Überlegungen Hersteller und Händler bei der Festlegung der Zielmarktkategorie der Kundenart, an die sich das Produkt richtet, im Rahmen von CoCo-Bond-Fonds anstellen sollten.
- Benchmark-Verordnung: Hier wurde zum einen eine Frage betreffend die Offenlegungsanforderungen in Abschnitt 3 von Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1816 (Benchmark-Erklärung) aktualisiert, in welcher es darum geht, was ein Administrator gemäß diesem Anhang offenzulegen hat. Außerdem wurde die Frage beantwortet, was der Unterschied zwischen der Berücksichtigung von ESG-Faktoren und der dem Verfolgen von ESG-Zielen ist.
- Verordnung über Zentralverwahrer: Es wurden zwei neue Fragen beantwortet, welche das Thema „Abwicklungsdisziplin“ bzw „Teilweise Abwicklungsfunktionalität“ behandeln.
- EMIR-Umsetzung: Die Fragen betreffend die EMIR-Umsetzung beziehen sich auf das Thema OTC (Over-the-counter). Es wurde zum einen die Frage aktualisiert, ob eine finanzielle Gegenpartei bei der Berechnung ihrer Positionen für die Bestimmung der Clearingschwelle bestimmte OTC-Derivatkontrakte in die Berechnung einbeziehen sollte. Zum anderen wurde die Frage beantwortet, ob nichtfinanzielle Gegenparteien, deren Haupttätigkeit im Kauf, Verkauf oder Besitz von Finanzinstrumenten besteht, die Ausnahmeregelung für die Absicherung in Anspruch nehmen können, wenn sie OTC-Derivatkontrakte zur Absicherung bestimmter Risiken verwenden.
- Verbriefungsverordnung: Bezüglich Offenlegungsanforderungen und -vorlagen der Verbriefungsverordnung wurden zwei allgemeine Fragen betreffend Fristen und Inkrafttreten sowie häufigere Berichterstattung bei Verbriefungen, als auch drei Fragen betreffend die einzelnen Felder (Kundenart, Original-Bewertungsmethode, Datum der Poolzuführung und Datum des Rücklaufs bei einem revolvierenden Geschäft) aktualisiert bzw gestellt. Beim Themenbereich „Underlying Exposures“ (zugrundeliegende Forderungen) wurde in Anhang 2 eine Frage zu Wohnimmobilienbereich (Primäreinkommen im Falle von Kauf-zu-Vermietung) aktualisiert. In Anhang 10 wurde eine Frage betreffend notleidende Forderungen (Verwendung der EBA-Vorlagen bei Meldungen von Verbriefungen notleidender Forderungen) aktualisiert. Bei Anhang 12 und 13 betreffend Investorenberichte wurde eine Frage zur Klarstellungen für annualisierte konstante Vorauszahlungs- und Ausfallraten aktualisiert, sowie eine neue Frage bezüglich Trigger-Messungen/Verhältnisse beantwortet. Letztlich wurde eine neue Frage in Anhang 14 und 15 zum Thema Insiderinformation bzw Informationen iZm einem wichtigen Ereignis (Ausfüllen des Abschnitts „Informationen zur synthetischen Deckung“ in Anhang XIV) beantwortet.
- Verordnung über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen: Hier wurden neue Fragen zu den Themen Übergangszeit, Allgemeine Bestimmungen, Bereitstellung von Crowdfunding-Dienstleistungen und organisatorische und operative Anforderungen sowie zum Anlegerschutz beantwortet.
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