EU-Taxonomie-Verordnung: Technische Bewertungskriterien für die ersten beiden Umweltziele
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EU-Taxonomie-Verordnung: delegierte Verordnung zu den Technischen Bewertungskriterien für die ersten beiden Umweltziele im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Am 9. Dezember 2021 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 der EU-Kommission („Delegierte Verordnung vom 4. Juni 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der technischen Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet“) im EU-Amtsblatt veröffentlicht, nachdem die Vetofrist für das Europäische Parlament und den Rat abgelaufen ist.
Die Delegierte Verordnung ergänzt Art 8 der EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852), nach dem Unternehmen verpflichtet sind, ihre nichtfinanziellen Erklärungen um Angaben zum ökologisch nachhaltigen Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben und der Betriebsausgaben zu ergänzen.
Mit dieser Delegierten Verordnung liegen nun die technischen Bewertungskriterien für die ersten beiden Umweltziele („Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“) der insgesamt sechs Umweltziele vor.
Die Delegierte Verordnung können Sie hier herunterladen: