IASB schlägt ergänzende Angabevorschriften in Bezug auf sog Supplier Finance Arrangements vor
Express Accounting News
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Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 26. November 2021 den Exposure Draft ED/2021/10 „Supplier Finance Arrangements – Proposed amendments to IAS 7 and IFRS 7” veröffentlicht und schlägt damit ergänzende Angabevorschriften in Bezug auf sog Supplier Finance Arrangements vor, zu denen insb auch Reverse Factoring Arrangements zählen.
Hintergrund des Exposure Drafts ist eine vom IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) im Dezember 2020 veröffentlichte Agendaentscheidung, in der ua die Frage erörtert wurde, wie Verbindlichkeiten, die Gegenstand eines Reverse Factoring Arrangements sind, in der Bilanz auszuweisen sind. Die Rückmeldungen zur Agendaentscheidung – einschließlich derer von Investoren und Analysten – zeigen nach Auffassung des IASB, dass die derzeitigen Angabepflichten nicht ausreichen, um Adressaten ausreichend über Supplier Finance Arrangements zu informieren. Daher schlägt das IASB mit dem Exposure Draft ergänzende Angabevorschriften vor.
Gemäß den Vorschlägen des IASB sind für jedes Supplier Finance Arrangement folgende Angaben zu machen:
a. Bedingungen der Vereinbarung;
b. für jede Vereinbarung jeweils in Bezug auf den Beginn und das Ende der Berichtsperiode;
i. den Buchwert der finanziellen Verbindlichkeiten, die Teil der Vereinbarung sind, und den/die Posten, unter dem/denen diese finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden;
ii. den Buchwert der unter i) ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten, für die die Lieferanten bereits Zahlungen von den Kapitalgebern erhalten haben;
iii. die Spanne der Fälligkeitstermine (zB 30 bis 40 Tage nach Rechnungsdatum) der unter i) ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten; und
c. zu Beginn und am Ende der Berichtsperiode die Spanne der Fälligkeitstermine von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die nicht Teil eines Supplier Finance Arrangements sind.
Daneben schlägt das IASB vor, Supplier Finance Arrangements als Beispiel in den Angabevorschriften zum Liquiditätsrisiko in IFRS 7 und zu den Änderungen von Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten in IAS 7 aufzunehmen.
Die Kommentierungsfrist des Exposure Drafts endet am 28. März 2022.
Der Exposure Draft ist unter folgendem Link abrufbar: