Stellungnahme zum Wirksamwerden der VO über Europäische SchwarmfinanzierungsDL für Unternehmen
Financial Services News
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Die FMA hat am 1. Oktober 2021 eine Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf für das Bundesgesetz zum Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2020/1503 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen abgegeben. Dabei werden ua das KMG 2019, das AltFG und das KSchG geändert.
Im Begutachtungsentwurf werden gesetzliche Änderungen zum Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2020/1503 (ECSPR) vorgenommen. In diesem Zusammenhang wird die FMA als zuständige nationale Aufsichts- und Zulassungsbehörde für Schwarmfinanzierungsdienstleister iSd ECSPR ernannt und im Zuge dessen mit Aufsichts- und Sanktionsbefugnissen betraut. Der Begutachtungsentwurf sieht vor, dass das Kapitalmarktgesetz 2019 und das Alternativfinanzierungsgesetz angepasst und die Anwendung der Schwarmfinanzierungsangebote gem ECSPR ausgenommen werden.
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