Am ersten Oktoberwochenende wurden die geplanten Details zur ökosozialen Steuerreform der Öffentlichkeit präsentiert. Drei Ziele werden verfolgt: Entlastung, Ökologisierung und Standortstärkung. Die legistische Umsetzung bleibt abzuwarten.

Die österreichische Bundesregierung hat ihre politische Einigung über die Eckpunkte der ökosozialen Steuerreform der Öffentlichkeit präsentiert. Die grundsätzlichen Maßnahmen zu den Bereichen Entlastung, Ökologisierung und Standortstärkung waren bereits dem vereinbarten Regierungsprogramm zu entnehmen. Die konkrete Umsetzung wurde jedoch intensiv diskutiert, insbesondere das Thema CO2-Steuer.

Ziel 1: Entlastung

In Summe sollen die geplanten Entlastungen bis zum Jahr 2025 rund EUR 18 Mrd betragen. Der Faktor Arbeit wird dabei mit folgenden konkreten Maßnahmen ab Juli 2022 entlastet:

Einkommensteuersätze sinken: Die Steuersätze der 2. Tarifstufe werden von 35 Prozent auf 30 Prozent und jene der 3. Tarifstufe von 42 Prozent auf 40 Prozent reduziert.

Beiträge zur Krankenversicherung werden herabgesetzt.

Familienbonus steigt: Pro Kind soll der Familienbonus von EUR 1.500 auf EUR 2.000 erhöht werden. Zusätzlich ist eine Erhöhung des Kindermehrbetrages auf EUR 450 vorgesehen.

Mitarbeitererfolgsbeteiligung: Zukünftig sollen bis zu EUR 3.000 als steuer- und abgabenfreie Prämie gewährt werden können.

Ziel 2: Ökologisierung

Kernpunkt dieses Teils der ökosozialen Steuerreform ist die CO2-Steuer mit einem Klimabonus. Folgende konkrete Maßnahmen sollen ab Juli 2022 den Anreiz für ein klimafreundliches Verhalten stärken:

CO2-Steuer: Jene Sektoren, die nicht vom EU-Emissionshandel umfasst sind, sollen in eine nationale CO2-Bepreisung einbezogen werden. Der CO2-Preis pro Tonne soll zunächst mit EUR 30 pro Tonne festgelegt und bis zum Jahr 2025 auf EUR 55 pro Tonne ansteigen.

  • Die Bepreisung soll dabei über das Instrument „nationaler Emissionshandel mittels Inverkehrbringer“ erfolgen. Das bedeutet, dass Unternehmen CO2-Zertifikate erwerben müssen und diese finanzielle Belastung an die Verbraucher weitergegeben werden. Die Funktionsweise und der Preis orientiert sich am deutschen Emissionshandelssystem („Brennstoffemissionshandelsgesetz“).
  • Für besonders betroffene Unternehmen soll es auf Antrag Kompensationsregelungen geben („Carbon Leakage“).
  • Für natürliche Personen soll ein regionaler Klimabonus zur Abfederung der CO2-Bepreisung eingeführt werden.

Umstiegsförderungen: Es sollen ­steuerliche Anreize für Heizkesseltausch und thermische Sanierungen geschaffen werden.

Ziel 3: Standortstärkung

Zur Stärkung des Standortes sollen folgende konkrete Maßnahmen umgesetzt werden:

KÖSt-Satz sinkt: Die Körperschaftsteuer soll im Jahr 2023 auf 24 Prozent und im Jahr 2024 auf 23 Prozent reduziert werden.

Investitionsfreibetrag mit „Öko-Bonus“: Dieser soll sich an der COVID-19 Investitionsprämie orientieren.

GWG Grenze steigt von EUR 800 auf EUR 1.000.

Eigenstromsteuer fällt weg: Dies soll nunmehr alle erneuerbaren Stromformen (insbesondere Wasserkraft, Windkraft und Biogas) umfassen.

Gewinnfreibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die der Einkommensteuer unterliegen, wird von 13 Prozent auf 15 Prozent erhöht.

Blick auf die Details

Die politische Einigung auf die geplanten Eckpunkte soll nun legistisch umgesetzt werden. Dabei werden sich noch einige Detailfragen ergeben, die im Rahmen des weiteren Gesetzwerdungsprozesses diskutiert werden. Im Rahmen des Begutachtungsprozesses werden wir als KPMG eine aktive Rolle einnehmen.