Europäische Aufsichtsbehörden avisieren COVID-19 und klimabezogene Offenlegung
Financial Services News
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Die ESMA veröffentlichte am 29. Oktober 2021 ihre jährliche öffentliche Erklärung zu den gemeinsamen europäischen Durchsetzungsprioritäten. Die diesjährigen Prioritäten decken die Auswirkungen von COVID-19 und klimabezogenen Angelegenheiten ab und heben die Offenlegungspflichten gem Art 8 TaxonomieVO hervor.
Die wichtigsten Prioritäten iZm IFRS-Abschlüssen sind ua die sorgfältige Bewertung und Transparenz bei der Bilanzierung der längerfristigen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie und der Erholungsphase. Außerdem zählt die Konsistenz zwischen den im IFRS-Abschluss offengelegten Informationen und den nicht-finanziellen Informationen über klimabezogene Angelegenheiten sowie die höhere Transparenz bei der Messung der erwarteten Kreditausfälle hinzu.
Die Empfehlungen iZm dem Lagebericht beziehen sich auf Auswirkungen von COVID-19 auf nachhaltigkeitsbezogene Ziele und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren sowie klimabezogene Maßnahmen und deren Ergebnisse. Zudem wird an die Offenlegungspflichten gem Art 8 der TaxonomieVO erinnert, die ab 1. Jänner 2022 in Kraft treten werden.
IZm alternativen Leistungskennzahlen (APMs) wird von den Emittenten erwartet, dass sie bei der Anpassung, Kennzeichnung und/oder Erstellung neuer APMs zur Darstellung der COVID-19 Auswirkungen Vorsicht walten lassen.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter folgendem Link: ESMA News
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