ESMA-Erklärung zu Anlageempfehlungen auf Social-Media-Plattformen
Financial Services News
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Die ESMA hat am 28. Oktober 2021 eine öffentliche Erklärung zu Anlageempfehlungen in sozialen Medien veröffentlicht. Dabei stellt sie klar, was Anlageempfehlungen sind und wie sie auf Social-Media-Plattformen veröffentlicht werden.
Der Anlegerschutz gehört zu den Kernzielen der ESMA und angesichts der steigenden Anlageempfehlungen in sozialen Medien, hat die ESMA eine Erklärung zu solchen Empfehlungen veröffentlicht. Die ESMA ist der Ansicht, dass Anlageempfehlungen auf objektive und transparente Weise erstellt und verbreitet werden müssen, dadurch sollen Anleger vor einer Anlageentscheidung Fakten von Meinungen unterscheiden können. Außerdem ist es von entscheidender Bedeutung, dass Anleger in der Lage sind, die Quelle der Information und etwaige Interessenkonflikte leicht zu erkennen.
Falls die Regeln zu den Anlageempfehlungen nicht eingehalten werden, können hohe Geldstrafen oder weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen drohen. Im Falle der Verbreitung falscher oder irreführender Informationen kann das auch zur Befassung der Staatsanwaltschaft aufgrund von Marktmanipulation führen.
Weitere Informationen finden Sie in den Pressemitteilungen der ESMA sowie FMA.
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