Das Thema Nachhaltigkeit wird nicht nur allgemein, sondern speziell auch in der Versicherungswelt immer relevanter.

Nach der Definition der Sustainable Development Goals im Jahr 2015, welche Armut und Hunger beenden sowie den dauerhaften Schutz der Erde gewährleisten sollen, wurde der Aktionsplan der EU-Kommission ins Leben gerufen. Dieser baut auf die ESG-Faktoren (Environmental, Social and Governance) auf und schafft somit eine starke Verknüpfung zwischen dem Finanzmarkt und dem Thema Nachhaltigkeit.

EU-Aktionsplan

Neue rechtliche Standards sollen diese Verbindung vereinfachen und vereinheitlichen. Die Disclosure-VO der EU (2019/2088) reguliert die Transparenzverpflichtungen hinsichtlich Nachhaltigkeitsrisiken und wurde im Juni 2020 durch die Taxonomie-VO der EU um diverse Berichtspflichten erweitert.

Seit 6. Juli 2021 gibt es nun eine neue delegierte Verordnung entsprechend dem Artikel 8 der Taxonomie-VO über Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese legt fest, wie Versicherungsunternehmen technische Bewertungskriterien in quantitative Leistungskriterien (KPIs) überführen sollen. Hier wird in investmentbasierte KPIs, welche die Anlagestrategie eines Versicherungsunternehmens beschreibt, und in umsatzbasierte KPIs, welche die eigentliche Versicherungstätigkeit beschreiben, unterschieden.

Nachhaltigkeitsberichterstattung
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