Technische Regulierungsstandards über die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden
Financial Services News
Financial Services News
Im Amtsblatt der EU wurde am 30. August 2021 die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1415 zur Ergänzung der Verbriefungs-Verordnung über die Zusammenarbeit, den Informationsaustausch und die Unterrichtung zwischen den national zuständigen Behörden und ESMA, EBA und EIOPA veröffentlicht.
Die Zusammenarbeit ist bereits in Artikel 36 der Verordnung (EU) 2017/2402 (Verbriefungs-VO) festgelegt und soll damit den nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden die wirksame Erfüllung der Aufsichts-, Ermittlungs- und Sanktionspflichten ermöglichen. Die neue delegierte Verordnung (EU) 2021/1415 legt mit technischen Regulierungsstandards fest, welche Informationen die zuständigen Behörden zumindest austauschen sollten. Es werden auch einheitliche Verfahren und Formulare für Ersuchen um Zusammenarbeit sowie für die Beantwortung solcher Ersuchen eingeführt, um die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zu gewährleisten. Die zuständigen Behörden sind auch dazu verpflichtet, die Vertraulichkeit jedes Ersuchens und tatsächlich ausgetauschter Informationen einzuhalten.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter folgendem Link.