Neue Verordnung über die Anerkennung von Abwicklungsbefugnissen in Vertragsklauseln
Financial Services News
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Im Amtsblatt der EU wurde am 16. August 2021 die neue Delegierte Verordnung (EU) 2021/1340 zur Ergänzung der Abwicklungsrichtlinie (BRRD) durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung von Vertragsklauseln über die Anerkennung durch die Abwicklungsbehörde veröffentlicht. Diese basieren auf Schutzbestimmungen der BRRD II, um auch bei Finanzkontrakten, die dem Recht von Drittstaaten unterliegen, für eine wirksame Abwicklung zu sorgen.
Die Befugnisse der Abwicklungsbehörden sind im Falle von Finanzkontrakten, die dem Recht von Drittländern unterliegen, möglicherweise nicht wirksam, daher sollten sie in den Bedingungen der Finanzkontrakte ausdrücklich anerkannt werden. Um die Wirksamkeit der Abwicklung zu gewährleisten und eine kohärente Vorgehensweise der Mitgliedstaaten bei unterschiedlichen Rechtssystemen und Vertragsformen sicherzustellen, soll ein verbindlicher Inhalt der Vertragsklausel festgelegt werden.
Die neue delegierte Verordnung (EU) 2021/1340 konkretisiert diesen Inhalt der Vertragsklauseln in einem einschlägigen Finanzkontrakt, der dem Recht eines Drittlands unterliegt und von einem Institut oder Unternehmen iSv Art 1 Abs 1 lit b, c oder d der BRRD abgeschlossen wird. Dazu zählt unter anderem die Anerkennung und Zustimmung, dass eine Abwicklungsbehörde in Bezug auf den Vertrag bestimmte Befugnisse ausüben kann.
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