Neue delegierte Rechtsakte in Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und -präferenzen

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Im EU-Amtsblatt wurden am 02. August 2021 neue delegierte Rechtsakte betreffend Nachhaltigkeitsrisiken und -präferenzen zu Ergänzung der Vorschriften zu OGAW, AIFMD und IDD veröffentlicht.

Die neue delegierte Richtlinie (EU) 2021/1270 enthält Änderungen der OGAW-Richtlinie bezüglich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren durch OGAWs. Verwaltungsgesellschaften müssen zum Schutz der Anleger zusätzlich zu den relevanten finanziellen Risiken, Nachhaltigkeitsrisiken mit einbeziehen. Eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken hat des Weiteren iZm dem Interessenkonfliktmanagement zu erfolgen. Die neue delegierte Richtlinie (EU) 2021/1270 ist von den Mitgliedstaaten bis zum 31. Juli 2022 umsetzen und ab dem 1. August 2022 anwendbar.

In Bezug auf die AIFMD wurde eine neue delegierte Verordnung (EU) 2021/1255 erlassen, die die Beachtung von Nachhaltigkeitsrisiken bei AIFM regelt, welche eine erheblich negative Auswirkung auf den Anlagewert haben könnten. Die delegierte Verordnung (EU) 2021/1255 gilt ab dem 1. August 2022.

Die delegierte Verordnung (EU) 2021/1256 vom 02.August 2021 ergänzend zur IDD, betrifft die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Governance von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen. Zusätzlich wurde die delegierte Verordnung (EU) 2021/1257 veröffentlicht, welche die Beachtung der Nachhaltigkeitsfaktoren und -präferenzen für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten, geltenden Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln festlegt. Die betreffenden Verordnungen sind ab dem 2. August 2022 anzuwenden.