FMA-Begutachtung: Stammdatenmeldungsverordnung 2016 und VERA-Verordnung
Financial Services News
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Am 21. Juli 2021 hat die FMA die Entwürfe für Novellen der Stammdatenmeldungsverordnung 2016 und der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung veröffentlicht.
Die Anlagen zur VERA-V wurden adaptiert, um den europaweit harmonisierten Meldevorgaben zu entsprechen. Weiters wurden die Meldeverpflichtungen für Institute, denen ein IFRS-Umstieg auf Soloebene für die Zwecke der aufsichtlichen Meldungen bewilligt wurde, näher spezifiziert. Schließlich wurde auch eine Meldeerleichterung (Streichung der Meldung zum Aktienpositionsrisiko – Vera A3c) vorgenommen.
Die Stammdatenmeldungsverordnung 2016 wird auf die Änderung im BWG und in der CRR angepasst. In der Anlage können nun auch separate Meldungen aufgenommen werden, wenn in einzelnen Fällen die Risikoansätze auf Einzelinstituts- und konsolidierter Ebene auseinanderfallen.
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