EU veröffentlicht Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung

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Die EU-Kommission hat am 20. Juli 2021 eine Reihe von Gesetzgebungsvorschlägen vorgelegt, mit denen die aktuellen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU gestärkt werden sollen und mit denen insbesondere auch, den auf technologischer Innovation basierenden Risiken, Rechnung getragen werden soll.

Das Maßnahmenpaket umfasst vier Gesetzgebungsvorschläge:

  • eine Verordnung zur Schaffung einer EU-Behörde für Geldwäschebekämpfung,
  • eine Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • die sechste Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, diese soll die RL 2015/849/EU ersetzen
  • und eine überarbeitete Fassung der Geldtransfer-Verordnung (Verordnung 2015/847), die Nachverfolgung von Transfers von Kryptowährungen ermöglichen soll.

Durch die neue Behörde (AMLA) soll ein einheitliches System für die EU-weite Beaufsichtigung der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung geschaffen werden. Zu ihren Aufgaben werden ua. die direkte Beaufsichtigung der risikoreichsten Finanzinstitute sowie, die Koordinierung der nationalen Behörden und die Förderung deren Zusammenarbeit zählen.

Das AML-Paket der EU soll zur Harmonisierung der Vorschriften zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen. Die Gesetzesvorschläge enthalten ua. einheitliche und detaillierte Regelungen zu den KYC Anforderungen. Die Vorschriften sollen auch vollständig auf den Krypto-Sektor anwendbar sein. Vorgeschlagen wird ebenfalls eine EU-weite Obergrenze für Barzahlungen in Höhe von EUR 10.000.

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