EU-Kommission veröffentlicht "Strategie zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft"

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Ein Vorschlag für eine VO für einen EU-Standard für grüne Anleihen und eine delegierte Verordnung zu Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung

Die Strategie enthält mehrere Initiativen zur Bewältigung des Klimawandels und anderer ökologischer Herausforderungen und baut auf früheren Initiativen und Berichten auf. Neben der Strategie wurden zwei weitere wesentliche Dokumente veröffentlicht: Vorschlag für eine Verordnung für einen EU-Green Bond Standard sowie ein von der EU-COM angenommener delegierter Rechtsakt zu Art 8 Taxonomie-Verordnung.

Durch den  Vorschlag einer Verordnung für einen EU-Standard für grüne Anleihen (EU-Green Bond Standard-Verordnung) soll ein qualitativ hochwertiger Standard geschaffen werden. Dieser soll allen privaten und staatlichen Emittenten zur Verfügung stehen und zur Vereinheitlichung der Finanzierung nachhaltiger Investitionen beitragen.

Die vorgeschlagene Verordnung enthält folgende wesentliche Punkte:

  • Taxonomie-Konformität: Die durch die Anleihe erzielten Mittel sollten vollständig für Projekte verwendet werden, die mit der EU-Taxonomie übereinstimmen;
  • Transparenz: Volle Transparenz bzgl. Verwendung der Anleiheerlöse durch detaillierte Berichtspflichten;
  • Externe Überprüfung: Alle EU Green Bonds müssen von einem externen Prüfer verifiziert werden, um die Einhaltung der EU-Green Bond Standard-Verordnung und die grüne Ausrichtung der finanzierten Projekte iSd. Taxonomie sicherzustellen;
  • Beaufsichtigung der Prüfer durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA): Externe Prüfer, die Dienstleistungen für Emittenten von EU Green Bonds erbringen, müssen bei der ESMA registriert sein und von dieser beaufsichtigt werden. Dies soll die Qualität der Dienstleistungen und die Zuverlässigkeit der Prüfungen sicherstellen, um Investoren zu schützen und die Marktintegrität zu gewährleisten.

Zusätzlich wurde der delegierte Rechtsakt zur Ergänzung von Artikel 8 Taxonomie-Verordnung von der EU-Kommission angenommen. Es wird näher spezifiziert, wie Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen Anlegern Informationen sowie KPIs über die Umweltfreundlichkeit ihrer Vermögenswerte und wirtschaftlichen Tätigkeiten zur Verfügung stellen.

Alle weiteren Informationen sowie die Vorschläge zur EU-Green Bond Standard-Verordnung und die Ergänzung von Art 8 Taxonomie-Verordnung finden Sie unter folgendem Link.