ESMA verzeichnet einen geringfügigen Rückgang der EEA-Prospektgenehmigungen im Jahr 2020

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Am 20. Juli 2021 veröffentlichte die ESMA einen Jahresbericht zu Prospektaktivitäten und Sanktionen für 2020.

Die Zahl der Prospektgenehmigungen im EWR ist im Vergleich zu 2019 um fast 5 % gesunken, was darauf hindeutet, dass die Covid-19 Krise nicht die erwarteten Auswirkungen auf die Genehmigungen hatte. Darüber hinaus haben nur die belgische Behörde für Finanzdienstleistungen und -märkte (FSMA) und die norwegische Finanzstilsynet im Jahr 2020 prospektbezogene Sanktionen verhängt.

Zu den Prospektaktivität:

  • Von den genehmigten Prospekten entfielen rund 46% auf Basisprospekte und 91% wurden als Einzeldokumente und nicht als dreiteilige Prospekte erstellt.
  • Etwas mehr als 78% der genehmigten Prospekte betrafen Nichtdividendenwerte, wobei die häufigste Wertpapierart Schuldverschreibungen mit einer Stückelung von min 100.000 EUR waren.
  • Die Zahl der EWR-Prospekte, die in ein oder mehrere Aufnahmeländer weitergeleitet wurden, ging im Vergleich zu 2019 um rund 6% zurück.
  • Die meisten Prospekte, die im Jahr 2020 in andere EWR-Länder weitergegeben wurden, kamen von Luxemburg und Deutschland.

IZm Prospektsanktionen hat der Report folgendes dargelegt:

  • Aufgrund von Verstößen gegen die Prospektverordnung wurden insgesamt 58 Verwaltungssanktionen und andere Verwaltungsmaßnahmen verhängt, davon 57 von der FSMA. Hauptsächlich handelte es sich dabei um Angebote von Wertpapieren ohne vorherige Veröffentlichung eines Prospekts.

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