EBA veröffentlicht final überarbeitete Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik

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Die EBA veröffentlichte am 02. Juli 2021 ihre überarbeiteten Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik. Die Aktualisierung berücksichtigt die Änderungen durch die CRD V und vor allem die Anforderung an eine geschlechtsneutrale Vergütungspolitik.

Der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit ist in Art 157 AEUV verankert. In diesem Zusammenhang wird ausgeführt, dass die Institutionen eine geschlechterneutrale Vergütungspolitik anwenden müssen und diese für alle Mitarbeiter gültig ist.

Weiters wurden Ausnahmeregelungen, welche auf der Gesamtbilanz basieren oder für Mitarbeiter mit geringer variabler Vergütung gelten, ebenfalls näher spezifiziert. Für Finanzinstitute, welche einem besonderen Vergütungsrahmen unterliegen, gibt es nun ebenso weitere Vorgaben. Abschließend wurden die Abfindungszahlungen und Halteprämien, auf Basis der Behördenerfahrungen, überarbeitet.

Die überarbeiteten Leitlinien gelten ab dem 31. Dezember 2021.

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