EBA startet Diskussion zur Methodik der Verhältnismäßigkeitsprüfung
Financial Services News
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Die EBA hat am 22. Juli 2021 ein Diskussionspapier veröffentlicht, das darauf abzielt, erste Beiträge zur Vereinheitlichung der Proportionalitätsbewertungsmethodik für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen einzuholen.
Die Bewertung der Verhältnismäßigkeit erfolgt in zwei Schritten, erstens die Festlegung von vier verschiedenen Klassifizierungen und zweitens die Festlegung der für die verschiedenen Kategorisierungen geltenden Messgrößen, um zu beurteilen, ob eine proportionale Behandlung der verschiedenen Kategorien von Instituten erforderlich ist.
Im ersten Schritt werden drei verschiedene Kategorisierungen für Kreditinstitute und eine Kategorisierung für Wertpapierfirmen vorgeschlagen. Die Kategorisierungen umfassen unterschiedliche Mischungen aus Größen- und Risikoprofil-Unterscheidungskriterien, wobei in zwei Kategorisierungen von Kreditinstituten (Klassifizierung I und III) die Unterscheidung nach Größe überwiegt. In der Geschäftsmodell-Kategorisierung (Klassifizierung II) wird das Risikoprofil von Kreditinstituten, basierend auf dem Forderungsbestand, der internationalen Tätigkeit und der systematischen Bedeutung behandelt. Die Einstufung von Wertpapierfirmen (Klassifizierung IV) stellt eine ausgewogene Mischung aus Größen- und Risikoprofil-Unterscheidungsfaktoren dar.
Die Konsultation läuft bis zum 22. Oktober 2021.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter folgendem Link.