Aufsichtsbehörden mahnen zeitnahe Umsetzung der Basel III-Reformen ein

Financial Services News

Financial Services News

Regulatory Services

In einem gemeinsamen Schreiben vom 7. September 2021 haben die EU-Aufsichtsbehörden erneut auf die Bedeutung einer rechtzeitigen und gewissenhaften Umsetzung der ausstehenden Basel-III-Reformen in der Union hingewiesen.

EBA und EZB unterstützen die Entscheidung des Basler Ausschusses, den Termin für die Umsetzung der endgültigen Basel-III-Reformen um ein Jahr auf 2023 zu verschieben. Allerdings seien diese Reformen nach wie vor von entscheidender Bedeutung für die Behebung von Mängeln im bestehenden Rahmenwerk.

Auch die FMA hat sich mit weiteren europäischen Aufsichtsbehörden in einem Offenen Brief dazu geäußert. Sie sprechen sich auch für eine vollständige, zeitnahe und konsequente Umsetzung des Rahmenwerks in der EU aus und wollen jegliche Verwässerung des global vereinbarten Rahmenwerks vermeiden, um die Widerstandsfähigkeit der Banken sicherstellen zu können.

Der Appell bezieht sich ua auf folgende Bereiche:

  • Die transparente Umsetzung des Output-Floors für interne Modelle unter Berücksichtigung der geltenden Eigenmittelanforderungen
  • Der risikosensitivere Kreditrisikostandardansatz soll gänzlich Basel-III konform umgesetzt werden
  • Verzicht auf EU-spezifische Abweichungen vom vereinbarten Rahmenwerk

Alle weiteren Informationen finden Sie im Schreiben der EBA und EZB und dem Offenen Brief der FMA sowie weiteren europäischen Aufsichtsbehörden.