Vertriebs- und weiteren Vorschriften in Bezug auf alternativen Investmentfonds und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren

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Am 15. Juni 2021 wurde die Durchführungsverordnung der EU-Kommission zu Vertriebs- und weiteren Vorschriften in Bezug auf alternativen Investmentfonds und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Im EU-Amtsblatt Nr. L 211/30 vom 15. Juni 2021 ist die Durchführungsverordnung der EU-Kommission vom 27. Mai 2021 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/1156 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Formulare, Mustertexte, Verfahren und technischen Voraussetzungen für die Veröffentlichung und Mitteilung der Vertriebsvorschriften, Gebühren und Entgelte sowie zur Festlegung der für die Einrichtung und das Führen der zentralen Datenbank für den grenzüberschreitenden Vertrieb von alternativen Investmentfonds und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren zu übermittelnden Informationen und zur Festlegung der Formulare, Mustertexte und Verfahren für die Übermittlung dieser Informationen veröffentlicht worden.

Die Verordnung tritt mit Ausnahmen (Art. 1 und 3 Abs. 1 am 2. August 2021; Art. 5 am 5. Februar 2022) am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die Durchführungsverordnung finden Sie unter folgendem Link:

Durchführungsverordnung