Technische Regulierungsstandards zur Ergänzung der CRR im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Financial Services News
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Im EU-Amtsblatt vom 10. Juni 2021 wurden zwei technische Regulierungsstandards (RTS) zur Ergänzung der CRR in Form von delegierten Verordnungen veröffentlicht.
Die delegierte Verordnung (EU) 2021/930 dient der Ergänzung der CRR und präzisiert die Art, Schwere und Dauer eines Konjunkturabschwungs im Sinne von Art 181 Abs 1 lit b und Art 182 Abs 1 lit b CRR.
Der RTS tritt am zwanzigsten Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und gilt ab dem 1. Jänner 2021.
Sie finden die delegierte Verordnung unter folgendem Link: Delegierte Verordnung (EU) 2021/930
Die delegierte Verordnung (EU) 2021/931 legt die Methode zur Ermittlung der Derivategeschäfte mit einem oder mehreren wesentlichen Risikofaktoren für die Zwecke von Art 277 Abs 5 CRR fest. Des weiteren gibt sie die Methoden der Formel für die Berechnung des Aufsichtsdeltas von Kauf- und Verkaufsoptionen der Kategorie „Zinsrisiko“ und der Methode zur Bestimmung eines Geschäfts als Kauf- oder Verkaufsposition im primären Risikofaktor oder im wesentlichsten Risikofaktor der betreffenden Risikokategorie für die Zwecke von Art 279a Abs 3 lit a, b CRR des Standardansatzes für das Gegenparteiausfallrisiko vor.
Der RTS tritt am zwanzigsten Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und gilt ab diesem Zeitpunkt unmittelbar.
Sie finden die delegierte Verordnung unter folgendem Link: Delegierte Verordnung (EU) 2021/931