EBA startet Konsultation zu Änderungen in der Berichterstattung über Verbriefungen, Asset Encumbrance und G-SIIs

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Am 23. Juni 2021 hat die EBA eine öffentliche Konsultation zur Änderung der technischen Durchführungsstandards (ITS) zum aufsichtlichen Meldewesen in Bezug auf das COREP- und Asset-Encumbrance-Reporting sowie das Reporting zur Identifizierung global systemrelevanter Institute (G-SIIs) gestartet. 

Das Konsultationspapier zielt unter anderem darauf ab, die Proportionalität im Bereich des Asset Encumbrance Reporting zu verbessern, wie im Bericht der EBA zur Studie über die Kosten der Einhaltung aufsichtlicher Meldepflichten (CoC-Bericht) empfohlen. Diese ITS-Entwürfe wurden in Übereinstimmung mit Art 430 Eigenkapitalverordnung (CRR) entwickelt. Dieser erlaubt der EBA  einheitliche Formate, Definitionen, Häufigkeiten sowie Referenz- und Übermittlungsdaten und IT-Lösungen für die Meldungen an die Aufsichtsbehörden zu entwickeln und festzulegen.

Die EBA erwartet, die ITS im 4. Quartal 2021 oder 1. Quartal 2022 bei der Europäischen Kommission einzureichen. Es ist vorgesehen, dass die überarbeiteten Anforderungen ab dem Stichtag 31. Dezember 2022 gelten.

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