ESMA aktualisiert Stellungnahme zur Meldung von Informationen unter AIFMD
Financial Services News
Financial Services News
Am 28. Mai 2021 hat die ESMA die Stellungnahme zur Sammlung von Informationen für die wirksame Überwachung des Systemrisikos gemäß Art 24 Abs 5 Unterabsatz 1 AIFMD im Rahmen des AIFMD Reporting aktualisiert.
Die Stellungnahme enthält detaillierte Angaben zu zusätzlichen Informationen, die nach Ansicht der ESMA von den AIFMs regelmäßig gemeldet werden sollten gemäß Art 24 Abs 5 Unterabsatz 1 AIFMD . Die Aktualisierungen enthalten Klarstellungen zu drei Risikokennzahlen (Value-at-Risk, Netto-FX-Delta und Netto-Rohstoff-Delta), die bereits in der Stellungnahme enthalten sind. Der Abschnitt wurde angepasst, um AIFMs eine Orientierungshilfe bezüglich der Definitionen der genannten Risikokennzahlen und praktische Beispiele für die Berichterstattung zu bieten. Der Inhalt der Stellungnahme, der sich nicht auf diese Maßnahmen bezieht, wird wie im Jahr 2013 veröffentlicht beibehalten.
Die ESMA hat die Stellungnahme durch drei neue Q&As komplementiert, diese enthalten eine Klarstellung zur Berichterstattung von drei in der AIFMD enthaltenen Risikokennzahlen.
Zusätzliche Informationen sowie die Q&As finden Sie unter folgenden Links:
KPMG Ansprechpartner
KPMG Austria