FMA-Online-Identifikationsverordnung

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Die FMA veröffentlichte am 19. Mai 2021 einen Entwurf der Novelle zur Online-Identifikationsverordnung zur Festlegung des Rahmens für Biometrische Identifikationsverfahren.

Die vorgesehen Änderungen betreffen unter anderem:

  • Aktueller Stand der Technik sowie ein Sicherheitsniveau, mit dem zumindest eine der Online-Identifikation durch Mitarbeiter gleichwertige Erfüllung sichergestellt werden kann.
  • Dokumentation ist vom Verpflichteten zu erfüllen und umfasst die im Rahmen der Überprüfung herangezogenen Sicherheitsfaktoren sowie die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsschritte.
  • Statt der Anfertigung von Bildschirmkopien bei der Überprüfung elektronisch signierter Lichtbildausweise sind die elektronisch signierten Daten zu speichern.
  • Möglichkeit zur Überprüfung der Online-Identifikation anhand einer erstellten Videoaufnahme (Liveness-Check), welche vom Verpflichteten akustisch und optisch aufzuzeichnen und aufzubewahren ist.
  • Verwendung von Lichtbildausweisen, deren Inhalt von der ausstellenden Behörde elektronisch signiert wurden.

Die Regelungen zur biometrischen Identifikation ist mit 1. Juli 2021 in Kraft getreten.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter folgendem:

FMA und unserer letzten Veröffentlichung.