ESMA aktualisiert Q&As zur Prospektverordnung

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Am 05. Mai 2021 aktualisierte die ESMA die Q&As zur Prospektverordnung mit drei neuen Q&As.

Die Q&As bieten Klarstellungen zu den folgenden Punkten:

  • Der Anwendung von Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung über Ratingagenturen auf die Offenlegung von Kreditratings in Prospekten;
  • Wie der Herkunftsmitgliedstaat bezüglich globaler Hinterlegungsscheine über Aktien zu bestimmen ist; und
  • Die Veröffentlichung von Nachträgen zu Prospekten, wenn neue geprüfte jährliche Finanzinformationen von einem Nicht-Dividendenemittent veröffentlicht werden.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter folgendem Link:

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