Entwurf für eine delegierte Verordnung zur Ergänzung der Taxonomie-Verordnung

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Am 7. Mai 2021 veröffentlichte die Kommission einen Aufruf zu öffentlichem Feedback zu Inhalt, Methodik und Darstellung jener Informationen, die große finanzielle und nichtfinanzielle Unternehmen über ihre ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten offenlegen sollten.

Die Taxonomie-Verordnung verlangt von diesen Unternehmen Berichte darüber, wie und in welchem Umfang ihre Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig einzustufen sind. So müssen nicht-finanzielle Unternehmen über jenen Anteil ihres Umsatzes, ihres Kapitals und ihrer Betriebsausgaben berichten, welcher aus ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten stammt. Finanzielle Unternehmen müssen hingegen offenlegen, inwieweit sie ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten finanzieren oder in diese investieren.

Die Taxonomie-Verordnung verfolgt das Ziel, die Markttransparenz zu erhöhen und Greenwashing zu verhindern. Dies soll erreicht werden, indem Investoren Informationen über die ökologische Ausrichtung der wirtschaftlichen Aktivitäten von finanziellen und nicht-finanziellen Unternehmen in einheitlicher und transparenter Art zur Verfügung gestellt werden und so einen Überblick über die Umweltleistung der von ihnen finanzierten Unternehmen und Anlagen zu erhalten.

Die delegierte Verordnung finden Sie unter folgendem Link:

Delegierten Verordnung