Der „European Green Deal-Aktionsplan“ der EU-Kommission zeigt Wirkung: Seit dessen Ankündigung steigt sowohl bei Emittentinnen und Emittenten als auch bei Investorinnen und Investoren das Interesse an „Green Bonds“. Ein Blick auf den Green Bonds Bereich der Wiener Börse veranschaulicht, dass insbesondere Banken, Versicherungen und Energieversorgungsunternehmen von dieser Refinanzierungsform Gebrauch machen. Allerdings besteht derzeit weder ein europäischer Standard zur einheitlichen Definition von Green Bonds noch eine Prüfungspflicht darüber, ob die Mittel tatsächlich für „grüne“ Projekte verwendet wurden. Daher stellt sich die Frage, wie das Vertrauen in die „Grünheit“ einer Emission gestärkt werden kann.

Dieses Thema ist der EU-Kommission bewusst. Daher arbeitet sie an einem „EU Green Bond Standard“, welcher noch 2021 in Kraft treten soll. Wesentliches Element zur Vereinheitlichung der Definition und Abgrenzung von normalen Anleihen ist die Taxonomie-Verordnung, die die wesentlichen Kriterien für grüne Anleihen festlegt.

Die Praxis zeigt, dass sich bisher viele Emittentinnen und Emittenten einem eigenen internen Regelwerk unterworfen haben. Diese orientieren sich meist an den von der International Capital Markets Association (ICMA) herausgegebenen Green Bond Principles („GBP“). Die GBP sind freiwillige Prozessleitlinien zur Emission von Green Bonds und haben zum Ziel, die Transparenz hinsichtlich der Mittelverwendung, Projektauswahl und -management sowie der Investorinnen- bzw Investoreninformation zu steigern. Dementsprechend sehen die GBP-Regeln zu vier Kernkomponenten vor: Verwendung der Emissionserlöse, Prozess der Projektbewertung und -auswahl, Management der Erlöse und Berichterstattung. Die GBP definieren im Überblick auch, was sich als grünes Projekt eignet, wie zB die Kategorien „Erneuerbare Energien“, „Energieeffizienz“, „Verschmutzungsprävention“, „Umwelteffiziente Kreislaufwirtschaft“ oder auch „Umweltfreundliche Gebäude“.

Für die Stärkung des Vertrauens der Investoren in die vom Emittentinnen und Emittenten bereitgestellten Informationen sind sehen die GBP zwei Empfehlungen vor: die sogenannte „Second Party Opinion – SPO“ und eine „External Verification“ in Bezug auf die Mittelverwendung für als nachhaltig geltende Projekte. Beides sind externe Reviews, die von unabhängigen Dritten durchzuführen sind.

Im Rahmen einer SPO beurteilt eine vom von den Emittentinnen bzw vom Emittenten unabhängigen Organisation, die über Expertise in ökologischen Nachhaltigkeitsfragen verfügt, vor der Green Bond Emission vor allem die Ausrichtung des unternehmenseigenen Frameworks an den Prozessleitlinien der GBP. Bei der External Verification handelt es sich um eine unabhängige Prüfung der Einhaltung externer und interner Standards sowie insbesondere der zielgerichteten Verwendung der Emissionserlöse. Diese Prüfung ist durch eine Wirtschaftsprüferin bzw einen -prüfer vorzunehmen oder einen anderen zertifizierten Dienstleister, wenn dieser die Anforderungen hinsichtlich Objektivität, Unabhängigkeit, fachliche Kompetenz und Vertraulichkeitsschutz erfüllt sowie mit internationalen Bestimmungen zu Bestätigungsleistungen vertraut ist.

Auf Basis einer von KPMG durchgeführten österreichischen Erhebung haben sich nahezu alle Emittentinnen und Emittenten dazu verpflichtet, diesen externen Prüfungs- und Transparenzempfehlungen nachzukommen und damit einen Marktstandard gesetzt. Dies steht nicht nur im Einklang mit den Empfehlungen aus den GBP, sondern entspricht auch den Intentionen der EU zur Stärkung des Vertrauens und der Investitionen in Green Bonds.