Univ.-Prof. Mag. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M. ist Universitätsprofessorin an der Wirtschaftsuniversität Wien, Abteilung für betriebswirtschaftliche Steuerlehre. Seit 2017 verantwortet sie ihre Funktion als Mitglied des Aufsichtsrates bei der Raiffeisen Bank International AG und ist seit 2005 Mitglied des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee.
Wenn Sie die drei wesentlichen Qualifikationsanforderungen an Aufsichtsratsmitglieder festlegen müssen – welche fallen Ihnen spontan ein?
Wenn Sie die drei wesentlichen Qualifikationsanforderungen an Aufsichtsratsmitglieder festlegen müssen – welche fallen Ihnen spontan ein?
Aus Ihrer Erfahrung als Mitglied in mehreren Aufsichtsräten – sehen Sie wesentliche Unterschiede in der Arbeit der Gremien? Nennen Sie uns bitte einige Beispiele von „good practice“, die sie jedenfalls weiterempfehlen können.
Unterschiedliche Eigentümer haben unterschiedliche Anforderungen an ihre Aufsichtsräte. So lässt sich zB in Familienunternehmen oft beobachten, dass die Eigentümer sehr konkrete Vorstellungen über ihre strategische Ausrichtung haben und sehr detaillierte Kenntnisse über das Unternehmen. In staatlichen Unternehmen lässt sich eine starke Orientierung an in Gesetz gegossene oder politisch formulierte strategische Ziele verfolgen. In börsennotierten Unternehmen ist die Arbeit des Aufsichtsrats wahrscheinlich am umfassendsten, da hier die beiden Kernaufgaben, die strategische Begleitung und die Kontrolle, tatsächlich stark in die Hände des Aufsichtsrats gelegt sind. Banken haben besondere Anforderungen an Compliance und an Governance, hier können Nicht-Banken schon einiges lernen. Als good practice sehe ich zB den direkten Austausch des Prüfungsausschusses mit der Internen Revision oder auch die frühzeitige Bestellung des Abschlussprüfers für drei Jahre.
Als Universitätsprofessorin verfügen Sie in Ihrem Fachgebiet über ein sehr umfassendes Wissen. Wie wichtig ist Fachwissen für Mitglieder des Aufsichtsrats? Welche fachlichen Kompetenzen sollte ein Mitglied des Aufsichtsrats jedenfalls mitbringen?
Fachwissen betrifft einerseits die gesellschaftsrechtlichen und regulatorischen Grundlagen, andererseits Grundkenntnisse der Bilanzierung, denn die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt ja auch durch den gesamten Aufsichtsrat. Zum Fachwissen gehört aber in gleicher Weise die Kenntnis des Geschäftsmodells, der Produkte, der Wettbewerber, des Marktes und der Risiken. Da nicht jede Person in allen Gebieten gleichermaßen vertiefte Kenntnisse haben kann, ist die diverse Besetzung des Aufsichtsrats so wichtig.
Welche Bedeutung hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung für ein Unternehmen? Manche sagen, das seien nur schöne Worte, die niemanden interessieren?
Das ist eine spannende Frage, tatsächlich hat man ja den Eindruck, dass manche Nachhaltigkeitsberichte primär der PR dienen. Es gibt aber umfangreiche und belastbare Forschung, die zeigt, dass gute Nachhaltigkeitsberichterstattung mit niedrigeren Kapitalkosten und höherem Unternehmenswert für börsennotierte Unternehmen zusammenhängt. Es gibt aber auch reale Effekte: Unternehmen mit Nachhaltigkeitsberichterstattung haben eine geringere Wahrscheinlichkeit für künftiges Fehlverhalten, das mit CSR-relevanten Gerichtsverfahren gemessen wurde1. Eine andere Studie hat gezeigt, dass eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung betreffend Arbeitnehmersicherheit in Minen zu höherer tatsächlicher Sicherheit, dh weniger Normverletzungen und weniger körperliche Verletzungen, geführt hat. Eine weitere Studie zeigt, dass Städte mit einem hohen Anteil an Unternehmen mit verpflichtender Nachhaltigkeitsberichterstattung nach Einführung der Verpflichtung eine größere Reduktion der Umweltverschmutzung haben. Ich bin daher davon überzeugt, dass die Berichterstattung nicht nur lästige Übung ist, sondern zurückwirkt auf das Verhalten der Unternehmen und zu nachhaltigerem Wirtschaften beiträgt.
Sollten Nachhaltigkeitsberichte vom Abschlussprüfer geprüft werden?
Nicht nur der Umfang, sondern auch die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichte wird steigen. Damit steigt auch der Bedarf an Verifikation der betreffenden Informationen. Es wird daher wohl kein Weg an einer umfassenden Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte vorbeiführen. Die Europäische Kommission schlägt das ja auch vor. Nachdem die Nachhaltigkeitsberichte mit der finanziellen Berichterstattung verknüpft sind, ist naheliegend, dass der Abschlussprüfer auch diese Prüfung übernimmt. Das bedeutet freilich, dass Wirtschaftsprüfer ihre Expertise deutlich erweitern müssen, um zB beurteilen zu können, ob die von Unternehmen angegebenen CO2-Tonnen auch tatsächlich stimmen. Wahrscheinlich ist hier auch enge Kooperation mit technischen Beratungsunternehmen und Prüfinstanzen notwendig.
Sie haben sich im Vorjahr mit einer viel zitierten Studie, mit der „Steuerstrategie“ internationaler Unternehmen, befasst. Dieses Thema ist auch aktuell wieder in den Schlagzeilen. Wie sollten Ihrer Ansicht nach die Eckpunkte einer fairen Unternehmensbesteuerung aussehen?
Zunächst begrüße ich es, dass die Diskussion um faire Besteuerung sich weg von moralischen Vorwürfen, hin zu konkreten rechtlichen Maßnahmen wendet. Die Gesetzgebung hat im letzten Jahrzehnt, unterstützt durch G20, OECD und EU, zahlreiche Regelungen normiert, die Steuergestaltung verhindern oder zumindest wenig lukrativ machen.
Ein faires Steuersystem für Unternehmen sollte jedenfalls entscheidungsneutral sein: Steuern sollten keinen Einfluss darauf haben, wie im Unternehmen investiert wird, wie finanziert wird oder welche Rechtsform gewählt wird. Damit würde automatisch ein Teil der Steuerplanung hinfällig. In grenzüberschreitender Betrachtung sollte sichergestellt sein, dass Steuern dort gezahlt werden, wo wirtschaftliche Aktivität stattfindet. Das ist freilich leicht gesagt, aber schwer zu konkretisieren. Richtig ist, dass Gewinn nicht nur durch Produktion, sondern auch durch Absatz der Produkte erwirtschaftet wird. Daher wird in der internationalen Diskussion vorgeschlagen, auch im Land des Umsatzes zusätzliche Unternehmenssteuern einzuheben, zB die Digital Sales Tax. Es wird aber wohl zu wenig beachtet, welche ökonomischen Folgen die Aushöhlung einer Gewinnbesteuerung und eine zusätzliche Umsatzbesteuerung haben kann. Hier ist auch die Forschung gefordert.
Zuletzt haben Sie noch drei Wünsche an die Bundesregierung frei: Wenn es so wäre, was stünde auf Ihrer Liste?
Ich wünsche mir erstens mehr Evidenz für evidenzbasierte Politik. Davon wird zwar viel gesprochen, die entscheidende Grundlage dafür, die Datentransparenz und die Möglichkeit einer anonymisierten Datenverknüpfung, fehlen aber. Das hat sich in der Pandemie sehr deutlich gezeigt, zeigt sich aber auch zB in der Steuerforschung. Zweitens steht echtes Risikokapital in Österreich für Start-ups und Innovation nach wie vor nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Hier die Rahmenbedingungen zu verbessern wäre Aufgabe der Politik. Schließlich wünsche ich mir wieder ein ganz normales, um nicht zu sagen fades Jahr; ich stelle fest, ich bin etwas krisenmüde.
Ganz ohne das Thema der vergangenen 15 Monate können wir das Interview nicht beenden – COVID-19: Was haben Sie als Aufsichtsrätin daraus gelernt? Was wird bleiben?
Uns allen ist wieder einmal deutlich vor Augen geführt worden, was mit Digitalisierung alles möglich ist oder auch möglich wäre. Ich kann nur jedem Aufsichtsrat empfehlen, das Thema der Digitalisierung hoch auf die Tagesordnung zu setzen oder, wenn sinnvoll, auch einen eigenen Digitalisierungsausschuss einzusetzen. Das andere große Thema, das bleiben wird, ist Homeoffice. Die Nutzung von Büroraum und von Raum im Allgemeinen wird sich deutlich ändern. Das wird wahrscheinlich mittelfristig auch das Stadtbild und die Nutzung des ländlichen Raums beeinflussen. Schließlich habe ich festgestellt, dass Unternehmen „Krise lernen“ können. Ich habe mehrfach gehört, in unterschiedlichem Kontext, dass das institutionelle Wissen aus früheren Krisen, zB Finanz- oder IT-Krise, bei der Bewältigung der Corona-Krise geholfen hat.