Ein wesentlicher Bestandteil des „Green Deal“ der EU-Kommission betrifft die Stärkung eines nachhaltigen Finanzsektors. Ziel ist die Umleitung von Kapitalflüssen zu nachhaltigen Investitionen. Welche Auswirkungen haben diese Bestrebungen für jene Unternehmen, die den Finanzmarkt zur Kapitalaufbringung nutzen wollen?
Hintergrund
In Umsetzung ihres Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums hat die Kommission in den letzten Jahren eine Reihe von Verordnungen und damit in Verbindung stehende Durchführungsrechtsakte erlassen, deren primäre Adressatinnen und Adressaten Finanzmarktteilnehmende sind. Mittelbar betroffen sind aber jene Unternehmen, die den Finanzmarkt zur Aufbringung von Kapital nutzen. Im Kern soll sich dadurch der Zugang zu Kapital für „nachhaltige“ Unternehmen erleichtern, während der Zugang für weniger nachhaltige Unternehmen aufwendiger (teurer) wird.
Kein Greenwashing
Bislang lag Begriffen wie „nachhaltig“ oder „grün“ keine einheitlichen Definition zugrunde, was bis zu einem gewissen Grad zu Intransparenz führte. Dieser Mangel an Kohärenz und Transparenz erlaubte es Marktteilnehmende, eigene Kriterien zu definieren. Indem manche Faktoren besonders gewichtet und andere außer Acht gelassen wurden, konnten sich Unternehmen als „nachhaltig“ oder „grün“ bezeichnen, auch wenn eine ganzheitliche Betrachtung zu einem anderen Ergebnis führen würde.
Durch das Legislativpaket der EU wird jedoch zunächst eine einheitliche Definition von ökologisch-nachhaltigen Investitionen geschaffen. Demnach sollen ökologisch nachhaltige Investitionen einerseits aktiv zur Verfolgung eines gewissen Ziels (zB der Reduktion von CO2-Emissionen) beitragen, ohne jedoch abträglich für andere nachhaltigkeitsbezogene Zielsetzungen zu sein. Darüber hinaus werden für verschiedene Arten von Asset Managerinnen und -Managern (zB Fondsverwalterinnen und -verwalter, Versicherungen oder Anlageberaterinnen und -berater) gewisse nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten vorgesehen. Durch die höhere Begriffsklarheit und Transparenz soll das Vertrauen in die Bezeichnung von Investitionen als ökologisch nachhaltig gestärkt und „Greenwashing“ unterbunden werden.
Erreichen diese Maßnahmen ihr Ziel – nämlich eine verstärkte Allokation von Kapital hin zu „nachhaltigen“ Emittenten – so ist langfristig auch mit günstigeren Konditionen für Anleihen von ökologisch nachhaltig wirtschaftenden Emittenten zu rechnen. Diese Entwicklung entspricht auch den Ergebnissen mehrerer jüngerer Studien, wonach die Verzinsung von „grünen“ Unternehmensanleihen tendenziell um wenige Basispunkte geringer ist als jene von konventionellen Unternehmensanleihen.
Günstigere Green Loans
Auch bei der Fremdkapitalaufnahme im Rahmen von Krediten und Darlehen sind in Zukunft Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren zu erwarten. So ist zwar – entgegen dem Wunsch mancher Stakeholderinnen und -holder – zum derzeitigen Zeitpunkt keine Reduktion der erforderlichen Eigenkapitalhinterlegung für grüne Finanzierungen (Green Supporting Factor) absehbar. Aber immerhin haben sowohl die FMA (in ihrem Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken) als auch die deutsche BaFin in Rundschreiben darauf hingewiesen, dass Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement von Kreditinstituten zu berücksichtigen sind. Dazu zählen sowohl physische Risiken (zB die Beschädigung einer Liegenschaft durch extreme Wetterereignisse) als auch Anpassungsrisiken (zB das Risiko einer negativen Geschäftsentwicklung aufgrund sich ändernder regulatorischer oder politischer Rahmenbedingungen für fossile Brennstoffe). In aller Regel steigen mit höherem Risiko die Finanzierungskosten. Kreditnehmerinnen und -nehmer, mit deren Tätigkeit höhere Nachhaltigkeitsrisiken verbunden sind, müssen daher mit ungünstigeren Finanzierungskonditionen rechnen als Unternehmen, bei denen derartige Risiken nicht oder nur in geringerem Umfang bestehen.
Zusätzliche Green Benefits
Es ist daher zu erwarten, dass nachhaltige Unternehmen zukünftig Zinsersparnisse bei der Aufnahme von Fremdkapital lukrieren können. Darüber hinaus können ökonomisch nachhaltig wirtschaftende Unternehmen auch in anderen Bereichen mit Vorteilen rechnen. Dies reicht über das allgemeine Image des Unternehmens über die Erschließung neuer Kundinnen- und Kundengruppen und die Möglichkeit, höhere Preise für die Produkte und Dienstleistungen zu erzielen. Nicht zuletzt wirkt sich nachhaltiges Wirtschaften auch auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus – sei es durch geringere Fluktuation, höhere Motivation und stärkere Attraktivität bei der Suche nach den besten Köpfen.
Zusammenfassung
Regulatorische Vorgaben der EU-Kommission im Rahmen des Green Deal sollen die Transparenz wesentlich verbessern und die Informationen der Emittenten über ihre „grünen“ Aktivitäten vergleichbar machen und damit das Vertrauen in die von den Unternehmen bereitgestellten Informationen erhöhen. Daraus sollen eine Reihe von Vorteilen für die ökologisch nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen – von günstigeren Finanzierungskonditionen bis zu einem allgemein besseren Image – entstehen. „Grün“ zu wirtschaften soll sich für die Unternehmen lohnen und damit möglichst viele Unternehmen zu einem ökologisch nachhaltigen Wirtschaften motivieren.