Mit dem als „European Green Deal“ bezeichneten Fahrplan will die EU-Kommission Wirtschaftswachstum mit ökologisch nachhaltigem Wirtschaften verbinden. Ziel ist es, eine moderne, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft zu entwickeln, bis 2050 keine Netto-Treibhausemissionen mehr freizusetzen und das Wachstum vom Ressourcenverbrauch abzukoppeln. Der entsprechende Aktionsplan sieht dazu zahlreiche Maßnahmen vor. Mit diesem Plan ist die EU die einzige große Volkswirtschaft der Welt, die im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris steht.

Im Dezember 2019 haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU zum European Green Deal und dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 bekannt. Bis 2050 sollen alle Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union soweit wie möglich vermieden werden. Im April 2021 erfolgte eine Adaptierung zu dieser Zieldefinition: Das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union einigten sich darauf, das EU-Klimaziel für das Jahr 2030 von mindestens 40 Prozent auf mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 anzuheben.

Beim European Green Deal handelt es sich um eine umfassende Wachstumsstrategie für eine klimaneutrale und ressourcenschonende Wirtschaft. Im Fokus steht eine ganzheitliche Betrachtung für die Zielerreichung, bei der alle Branchen und Sektoren einen entsprechenden Beitrag leisten müssen. Die Maßnahmen betreffen die Energieversorgung, den Verkehr, den Handel, die Industrie und die Land- und Forstwirtschaft und adressieren sowohl den öffentlichen als auch den privaten Sektor. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt in der Frage, mit welchen Anreizen Kapital in ökologisch nachhaltige („grüne“) Investitionen geleitet werden kann. Zudem umfasst der European Green Deal Maßnahmen, zur Förderung einer effizienteren Ressourcennutzung durch den Übergang zu einer sauberen und kreislauforientierten Wirtschaft und zur Wiederherstellung der Biodiversität und zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung. Der von der Strategie abgeleitete Aktionsplan zeigt auf, welche Maßnahmen und Investitionen erforderlich sind und wie diese finanziert werden können.
Er erläutert, wie nach Ansicht der EU-Kommission ein gerechter und vollumfassender Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft gelingen kann.

Neben den Investitionen in neue, umweltfreundliche Technologien und der Unterstützung der Industrie bei Innovationen, ist auch die Einführung umweltfreundlicherer, kostengünstigerer Formen des privaten und öffentlichen Verkehrs unerlässlich. Zudem spielt die Dekarbonisierung des Energiesektors und die Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden eine wesentliche Rolle. Darüber hinaus ist es unerlässlich über die Grenzen der EU hinaus zu gehen und die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern zu forcieren, um eine Verbesserung weltweiter Umweltnormen zu erlangen.

Damit all diese Ziele und Vorgaben erreicht werden können, sind erhebliche Investitionen erforderlich, sowohl von Seite der EU und des öffentlichen Sektors der Mitgliedstaaten als auch des privaten Sektors. In diesem Zusammenhang hat die Kommission im Jänner 2020 den „Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa“ vorgestellt. Dieser bildet den Rahmen für öffentliche und private Investitionen und schafft Anreize für Investitionen, die für den Übergang zu einer klimaneutralen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft nötig sind.

Im April 2021 veröffentlichte die Kommission im Rahmen des European Green Deal das Sustainable Finance Package. Dieses ambitioniertes und umfassendes Maßnahmenpaket zielt vor allem auf den privaten Sektor und soll dazu beitragen, in der Europäischen Union mehr Kapital in nachhaltige Investitionen zu lenken. Es umfasst die delegierte Verordnung zur EU-Taxonomie, die ein klares Rahmenwerk für die Definition von nachhaltigen Wirtschaftsmaßnahmen vorsehen, einen Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen und sechs delegierte Änderungsrechtsakte zu treuhänderischen Pflichten und zu Anlage- und Versicherungsberatung.

Niemand soll bei dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zurückgelassen werden. Daher unterstützt die EU finanziell und mit technischer Hilfe jene, die am stärksten mit dem Übergang zu kämpfen haben. Das Ganze beruht auf dem Rahmen des „Mechanismus für einen gerechten Übergang“. Dieser Mechanismus bietet Unterstützung zur Mobilisierung von mindestens EUR 150 Mrd im Zeitraum 2021 bis 2027, um die Auswirkungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft in den am stärksten betroffenen Regionen abzufedern.

Die Prioritäten der Europäischen Kommission

Insgesamt sechs Prioritäten bilden die politischen Leitlinien der EU für den Zeitraum 2019 bis 2024. An erster Stelle dieser Prioritäten steht der European Green Deal.

  • Eine neue Generation von Technologien für die Menschen – diesem Thema widmet sich der Punkt Europa für das digitale Zeitalter. Mit der Digitalstrategie will die EU dafür sorgen, dass dieser Wandel für Menschen und Unternehmen aufgeht und damit einen Beitrag zur Klimaneutralität Europas bis 2050 leistet.
  • Die Priorität Wirtschaft im Dienste der Menschen fokussiert sich auf die Stärkung der sozialen Marktwirtschaft.
  • Als führende Wirtschaftsmacht braucht die EU eine starke, offene und faire Handelspolitik. Gleichzeitig will sie höchste Klima-, Umwelt- und Arbeitsschutzstandards gewährleisten – dies ist nur möglich, wenn man sich auf ein stärkeres Europa in der Welt fokussiert.
  • Ein Europa, das Schutz bietet, muss auch für Gerechtigkeit und die EU-Grundwerte eintreten. Ganz in diesem Sinne ist die Priorität der Förderung der europäischen Lebensweise zu verstehen.
  • Die sechste Priorität steht für die Förderung, den Schutz und die Stärkung der europäischen Demokratie. Die Kommission will eine noch engere Partnerschaft mit dem Europäischen Parlament, dem Sprachrohr der Bevölkerung. Es soll künftig in alle Phasen internationaler Verhandlungen einbezogen werden.