Die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen erfordert bestimmte Regeln und Leitlinien – Standards, die die Vergleichbarkeit der berichteten Informationen zwischen den Unternehmen und über die Zeitreihen hinweg sicherstellen sollen. Woher kommen diese Standards? Eine zentrale Rolle könnte dabei die IFRS Foundation spielen. Das ist jene Organisation, unter deren Aufsicht auch die Erstellung der Regeln für die finanzielle Berichterstattung, der IFRS, erfolgt.

Aktuelle Entwicklungen im nichtfinanziellen (NFI) Reporting

Green Deal, Sustainable Finance, Green Bonds, EU-Taxonomie-Verordnung, CSRD2 – auf europäischer Ebene ist eine rasante Entwicklung im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit zu beobachten. Naturgemäß liegt ein wichtiges Augenmerk auf der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die durch die europäischen Initiativen und Maßnahmen dazu aufgefordert (und in vielen Fällen auch verpflichtet) werden, immer mehr Informationen in ihren NFI-Bericht aufzunehmen. Diese Informationen sind zunehmend stärker mit der traditionellen Finanzberichterstattung verwoben. In diesem Kontext werden NFI-Informationen vermehrt zu wichtigen Schlüsselkennzahlen (KPIs) und stellen damit auch für Investoren eine (zusätzliche) Entscheidungsgrundlage dar.

Bislang ist in der EU die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch eine entsprechende Richtlinie (2014/95/EU; „Non-Financial Reporting Directive“ – NFRD) für betroffene Unternehmen dem Grunde nach zwar zwingend vorgeschrieben. Nicht geregelt ist allerdings nach welchen Standards oder welchem Rahmenwerk das Reporting zu erfolgen hat. Dennoch bestehen in der Praxis derzeit unterschiedliche Vorgehensweisen.
Dies betrifft nicht nur die Anwendung verschiedener Rahmenwerke, sondern auch den Umfang und die Tiefe deren Anwendung. Vor diesem Hintergrund ist der Ruf nach Verbesserung der Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit des NFI Reportings zunehmend lauter geworden. Mit dem im April 2021 veröffentlichten Entwurf der Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) hat die Europäische Kommission die Entwicklung europäischer Sustainability Reporting Standards angekündigt und somit einen wichtigen Schritt in Richtung Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzt. Aber auch auch die IFRS Foundation ist zu diesem Thema aktiv geworden. Die IFRS Foundation ist die Dachorganisation des IASB (International Accounting Standards Board), das für die Entwicklung der IFRS Standards zuständig ist.1

Konsultation der IFRS Foundation

Die IFRS Foundation hat in einem Consultation Paper on Sustainability Reporting vom September 2020 die interessierte Öffentlichkeit gefragt, ob sie, die IFRS Foundation, eine zentrale Rolle bei der Entwicklung globaler Standards für das NFI Reporting einnehmen soll und welche Grundsätze und Strukturen dabei sinnvoll wären. Der Foundation schwebt vor, neben dem IASB ein International Sustainability Standards Board (ISSB)3 einzurichten, das künftig globale Standards im Bereich des NFI Reportings entwickeln soll. Die Kommentierung war bis Ende Dezember 2020 möglich.

Neben der Frage, ob die beabsichtigte Vorgehensweise mit einer Einrichtung des ISSB befürwortet wird, zielt die Konsultation insbesondere auf das Einholen von Meinungen ab, ob und auf welche Art bei einer derartigen Vorgehensweise auf bestehenden NFI-Regelwerken aufgebaut werden soll. Als Reaktion auf die Konsultation haben bereits die wesentlichsten Standardsetter der IFRS Foundation ihre Mitarbeit angeboten.

Die Umfrage führte zu insgesamt 577 Stellungnahmen von unterschiedlichsten Organisationen, davon mehr als ein Drittel aus Europa. Sie ergab eine breite Zustimmung zum Erfordernis weltweit einheitlicher Standards für das NFI Reporting und für die Einrichtung eines ISSB4.

Reaktion der IFRS Foundation auf Rückmeldungen

Im März 2021 hat die IFRS Foundation bekanntgegeben, dass im Lichte der Rückmeldung auf das Consultation Paper die geplante Vorgehensweise weiterverfolgt wird.5 Als besonderen Befürworter des ISSB wird die IOSCO (Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden) hervorgehoben. Dabei hat die IFRS Foundation folgende Grundsätze und nächste Schritte festgelegt:

  • Das Ziel der neuen Standards soll auf der Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen für Investorinnen bzw Investoren und andere Kapitalmarktteilnehmerinnen und -teilnehmer liegen.
  • Als erster Schritt ist die Entwicklung von Standards für die Berichterstattung über klimabezogene Informationen beabsichtigt, wobei rasch eine Ausweitung auf die Entwicklung von Standards zu anderen ESG-Kriterien geplant ist6. Dabei soll eine konstruktive Zusammenarbeit mit bestehenden Standardsettern erfolgen.
  • Verfolgt werden soll ein „Building Blocks“-Ansatz. Dabei soll ein auf bereits bestehenden Frameworks und Standards aufgebautes einheitliches Fundament für die einzelnen Themenbereiche des künftigen Sustainablity Reportings geschaffen werden.

Mit dieser Vorgehensweise möchte die IFRS Foundation sicherstellen, dass einerseits die Grundsätze des NFI Reportings und die für Investorinnen bzw Investoren relevanten NFI-Informationen künftig vergleichbarer werden, und anderseits die Unternehmen ausreichend Flexibilität haben, um über die Anforderungen der Regelungen durch das ISSB hinausgehende umfassendere NFI-Informationen nach anderen NFI-Regelwerken zu berichten. Aus diesen Aussagen geht aber auch hervor, dass die Foundation nicht über die Investoren- und Gläubiger-Sichtweise hinausgehen und das viel breitere Feld der an alle Stakeholderinnen bzw Stakeholder gerichteten Nachhaltigkeitsberichterstattung abdecken will, sondern nur den für Investorinnen und Investoren relevanten Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Blick hat.

Mit dem Exposure Draft „Proposed Targeted Amendments to the IFRS Foundation Constitution to Accommodate an International Sustainability Standards Board to Set IFRS Sustainability Standards“ von April 2021 hat die IFRS Foundation einen Entwurf einer überarbeiteten Satzung der IFRS Foundation veröffentlicht.7 Der Entwurf sieht die Einrichtung des angedachten International Sustainability Standards Board (ISSB) vor, das analog und gleichwertig zum IASB bestehen soll. Das IASB soll künftig „IFRS Accounting Standards“ entwickeln, das ISSB „IFRS Sustainability Standards Board“. Zur Diskussion gestellt wird auch, den Namen der IFRS Foundation umzuändern in „The International Corporate Reporting Foundation“, um so die Gleichwertigkeit von finanzieller (IASB) und nichtfinanzieller (ISSB) Berichterstattung besser zu verdeutlichen.

Bestreben der IFRS Foundation im europäischen Umfeld

Mit der dargestellten Absichtserklärung der IFRS Foundation hat eine der großen Organisationen in der Unternehmensberichterstattung einen Schritt hin zum Ziel der Entwicklung global einheitlicher Grundsätze in der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemacht und scheint damit dem Anschein nach auch bei bereits bestehenden NFI Standardsettern und internationalen Organisationen durchaus auf Anklang zu stoßen. Nachdem die Europäische Kommission mit dem Entwurf der CSRD die Entwicklung europäischer Sustainability Reporting Standards angekündigt hat, stellt sich die Frage ob bzw welche Rolle die IFRS Foundation mit den dargestellten Bestrebungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen einnehmen wird. Zwar wird im Entwurf der CSRD betont, dass die europäischen Sustainability Reporting Standards bei ihrer Entwicklung die künftig von der IFRS Foundation herausgegebenen Standards berücksichtigen sollen8. Auch hat die IFRS Foundation aufgrund der IFRS, die von der EU (im Regelfall) mittels Endorsement übernommen werden, zahlreiche Berührungspunkte mit der EU. Allerdings könnten die Bestrebungen der IFRS Foundation zu spät kommen, da die IFRS Foundation bei der Entwicklung von Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erst am Beginn steht und die Verabschiedung der europäischen Sustainability Reporting Standards bereits bis 31.10.2022 vorgesehen ist. Ein ambitionierter Plan, der damit auch für die künftig anzuwendenden Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung noch eine Reihe offener Fragen mit sich bringt.

Überblick

Fazit

Mit der IFRS Foundation will eine der Schlüsselorganisationen in der internationalen Finanzberichterstattung ihre Tätigkeit auch auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausdehnen. Im europäischen Kontext ist allerdings fraglich, ob diese Bestrebungen zeitlich nicht zu spät kommen, will die Europäische Kommission doch bis 31.10.2022 ihre europäischen Sustainability Reporting Standards final verabschieden. Insofern gilt es, die weitere Entwicklung im NFI Reporting zu verfolgen.

NFI steht dabei für „Nichtfinanzielle Informationen“

Derzeit als Entwurf vorliegende Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die künftig die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ersetzen soll, die die Grundlage für die gesetzlichen Vorgaben des NFI Reportings im UGB darstellt.

In ersten Veröffentlichungen ist das zu errichtende Board als Sustainability Standards Board (SSB) bezeichnet worden, aktuell wird die Bezeichnung International Sustainability Standards Board (ISSB) verwendet.

Vgl https://www.ifrs.org/projects/work-plan/sustainability-reporting/consultation-paper-and-comment-letters/#view-the-comment-letters

5 Vgl https://www.ifrs.org/news-and-events/2021/03/trustees-announce-strategic-direction-based-on-feedback-to-sustainability-reporting-consultation (abgerufen am 17.03.2021)

6 ESG steht dabei für Environment (E), Social (S) und Governance (G).

7 Vgl https://www.ifrs.org/content/dam/ifrs/project/sustainability-reporting/ed-2021-5-proposed-constitution-amendments-to-accommodate-sustainability-board.pdf

8 Vgl Entwurf der CSRD, Punkt 37 (S 32)

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