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Die österreichische Finanzverwaltung ist mit einer Fülle an Herausforderungen konfrontiert. Seit ihrer letzten großen Reform sind bereits über 15 Jahre verstrichen. Mit dem Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) wurde nun eine tiefgreifende Strukturreform umgesetzt. Mit 1. Jänner 2021 hat die „neue“ Finanzverwaltung ihren Echtbetrieb gestartet.

Digitalisierung und Globalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft, immer komplexer werdende Rechtssysteme, die Altersstruktur der Mitarbeiter. Sowohl externe als auch interne Entwicklungen stellen die österreichische Verwaltung, und die Finanzverwaltung im Speziellen, vor große Herausforderungen. Eine Maßnahme zur Bewältigung dieser Herausforderungen sah der Gesetzgeber in einer Reform der Organisation der Bundesfinanzverwaltung. Der Gesetzgeber will so die Finanzverwaltung zukunftsfit machen.

Neu aufgestellt

Anstatt der bisherigen 40 Finanz- und neun Zollämter, der Großbetriebsprüfung, der Finanzpolizei und der Steuerfahndung sind dem BMF seit diesem Jahr nur mehr sechs Einrichtungen nachgeordnet (vgl Abbildung):

  • Finanzamt Österreich (FAÖ)
  • Finanzamt für Großbetriebe (FAG)
  • Zollamt Österreich (ZAÖ)
  • Amt für Betrugsbekämpfung (ABB)
  • Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge (PLB)
  • Zentrale Services

Alle neu eingerichteten Ämter und Einrichtungen zeichnen sich durch eine bundesweite Zuständigkeit aus. Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit erübrigen sich daher vollkommen. Mit der bundesweiten Zuständigkeit kommt es auch in vielen Bereichen zur bundesweiten Arbeitsverteilung, vor allem um Spitzenbelastungen auszugleichen.

  • Finanzamt Österreich (FAÖ) mit Sitz in Linz: Wahrnehmung aller Aufgaben, die nicht einer anderen Abgabenbehörde übertragen sind. 32 lokale Dienststellen an den bisherigen Finanzamts-Standorten sind für die operative Abgabenerhebung, wie zB Service, Festsetzung, Prüfung, Einhebung und Einbringung zuständig.
  • Finanzamt für Großbetriebe (FAG) mit Sitz in Wien: Zuständig für Großbetriebe (Umsatz > EUR 10 Mio), Finanzdienstleister, Unternehmensgruppen, Stiftungen und Fonds sowie gemeinnützige Bauvereinigungen
  • Zollamt Österreich (ZAÖ) mit Sitz in Graz: Sowohl Abgaben- als auch Finanzstrafbehörde mit Zollstellen in ganz Österreich. Zuständig ua für Zollrecht, Verbrauchsteuern und Einfuhrumsatzsteuer.
  • Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) mit Sitz in Wien: Zusammenführung der bisherigen Abgaben- und Sozialbetrugsbekämpfungseinheiten. Das ABB gliedert sich in die Bereiche Finanzstrafsachen, Finanzpolizei, Steuerfahndung und Zentralstelle internationale Zusammenarbeit.
  • Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge (PLB) mit Sitz in Wien: Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung sowie Durchführung von allgemeinen ­Aufsichts- und Erhebungsmaßnahmen für Zwecke der Erhebung von lohnabhängigen Abgaben.
  • Zentrale Services mit Sitz Wien: Bundesweite Einrichtung mit Unterstützungsfunktion. Aufgabenbereiche: ua Aus- und Weiterbildung der Bediensteten des Finanzressorts; Unterstützung im Bereich Datenverarbeitung und IT-Infrastruktur.

Der Übergang

Um dem Steuerpflichtigen den „Umstieg“ auf die Finanzverwaltung NEU möglichst einfach zu machen, wurden kulante Übergangbestimmungen für das Jahr 2021 geschaffen. So ist es ua weiterhin möglich Steuererklärungen beim bisher zuständigen „Finanzamt“ einzubringen. Eine Übersicht zu den Übergangsbestimmungen 2021 findet sich in den KPMG Tax News 01/02 2021.

Ein Beispiel: Bis zum 31. Dezember 2020 war das Wohnsitzfinanzamt eines Steuerpflichtigen das Finanzamt Kitzbühel-Lienz. Für die ESt-Erklärung 2020 ist nun das FAÖ zuständig. Die Erklärung kann im Jahr 2021 jedoch weiterhin beim Finanzamt Kitzbühel-Lienz (Anschrift: Im Gries 9, 6370 Kitzbühel) mit ebendieser Bezeichnung wirksam und fristwahrend eingebracht werden. In der Praxis hat sich gezeigt: Behördenintern ist nicht immer sofort klar, wer nunmehr für die Bearbeitung eingebrachter Unterlagen im Einzelfall zuständig ist. Dies ist jedoch auch auf die coronabedingten Herausforderungen und Ressourcenbindungen zurückzuführen. Eine Entspannung ist daher in den nächsten Monaten zu erwarten.

Finanzverwaltung

Optimiertes Tool

Seit Jahresbeginn präsentiert sich FinanzOnline mit verbesserter Benutzeroberfläche und bietet dadurch insbesondere für Privatpersonen Erleichterungen in der Handhabung. Im internationalen Vergleich ist Österreich mit seinem Online-Angebot für den Steuerpflichtigen als zukunftsfit zu bezeichnen. Verbesserungsbedarf besteht jedoch vor allem für Unternehmen und Parteienvertreter:

  • Schriftsätze und Beilagen können nicht in jeder FinanzOnline-Funktion hochgeladen werden. Sofern ein Upload möglich ist, ist dieser in der Regel nur bis zu einer Datengröße von fünf MB gestattet.
  • E-Mails gelten auch im Jahr 2021 noch als „abgabenrechtliches Nichts“. Daher können Erklärungen, Beschwerden und sonstige Anbringen per E-Mail weiterhin nicht rechtswirksam eingebracht werden.

Es bleibt „Luft nach oben“

Die Bundesfinanzverwaltung wurde einer Schlankheitskur unterworfen und besteht seit diesem Jahr nur mehr aus fünf Ämtern mit bundesweiter Zuständigkeit sowie einer zentralen Servicestelle. Um den Steuerpflichtigen einen möglichst reibungslosen Umstieg zu ermöglichen, wurden umfangreiche Übergangsbestimmungen geschaffen. Auch in Sachen Digitalisierung ist man auf dem richtigen Weg. Dennoch bleibt „Luft nach oben“: So sollte ua im FinanzOnline bei sämtlichen Funktionen die Möglichkeit bestehen Unterlagen hochzuladen. Bestehende Beschränkungen iZm Datengrößen sollten aufgehoben und Prozesse effizienter gestaltet werden – bspw durch die automatische Zuordnung „sonstiger Anbringen“ zum einbringenden Steuerpflichtigen.