Entwurf für eine Durchführungsverordnung zum Kontenregister veröffentlicht
Financial Services News
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Article Posted date
18 May 2021
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 1. März 2021 den Entwurf für eine 2. Kontenregister-Durchführungsverordnung in Begutachtung gegeben. Die Verordnung wurde bereits am 20. April 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am darauffolgenden Tag in Kraft.
Mit dieser Durchführungsverordnung sollen vor allem Klarstellungen zur Übermittlungspflicht betreffend Schließfächer und zur Registrierung von gewerblichen Schließfachanbietern getroffen werden. Die Verordnung ist am 21. April 2021 in Kraft getreten.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter folgendem Link: Bundesgesetzblatt
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Mag. Sofija Raskovic-Punkl
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