Der Entwurf der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist am 21. April 2021 veröffentlicht worden. Die Richtlinie erweitert die Berichtspflichten erheblich. Nachhaltigkeitsinformationen sollen vor allem an Standardisierung, Vergleichbarkeit und Digitalisierung gewinnen. 

In der EU sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungen seit 2017 zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) verpflichtet. Jedoch zeigten sich einige Lücken bei der Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen. Fehlende Standardisierung und Qualität verhindern den Impact von Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft adäquat beurteilen und die Nachhaltigkeitsleistungen vergleichen zu können. Werden Informationsbedürfnisse von Finanzmarkteilnehmern nicht erfüllt und Nachhaltigkeitsrisiken von Unternehmen unzureichend dargestellt, können systemische Risiken entstehen und die Finanzstabilität bedroht werden. Fehlende Informationen erschweren zudem die Zielerreichung des europäischen Grünen Deals, Kapitalströme in nachhaltige Geschäftsmodellen und Aktivitäten zu lenken. Die Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (vormals nichtfinanzielle Berichterstattung) soll diese Lücken schließen und Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den Zielen des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltiger Entwicklung[1] und dem Europäischen Grünen Deal in Einklang bringen.

Die EU-Richtlinie ist per 1. Dezember 2022 von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen, das nationale Gesetz wird für Unternehmen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, anzuwenden sein.

 

[1] https://ec.europa.eu/info/publications/sustainable-finance-renewed-strategy_de

Zitat Andra

Ausweitung des Geltungsbereichs und der Berichtsinhalte

Die Berichtspflicht wird auf alle großen Unternehmen sowie alle Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel in einem geregelten Markt in einem der Mitgliedstaaten zugelassen sind (kapitalmarktorientierte Unternehmen) ausgeweitet. Für kleine und mittlere, kapitalmarktorientierte Unternehmen (listed SMEs) wurde eine Phasing-In period von drei Jahren geschaffen. Ausgenommen von den Berichtspflichten sind kapitalmarktorientierte Kleinstgesellschaften.

Verpflichtende EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zur Schaffung von vergleichbaren Informationen soll ein EU-Berichtsstandard für Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellt werden. Internationale Rahmenwerke, wie GRI, SASB, IASB, TCFD, sowie Global Compact und SDGs sollen im EU-Berichtsstandard Berücksichtigung finden.

Die EU-Berichtsstandards werden in einem delegierten Rechtsakt der EU-Kommission veröffentlicht. Der Berichtsstandard soll bis 31. Oktober 2022 verabschiedet werden. Ergänzende Richtlinien sollen bis 31.10.2023 folgen.

Digitalisierung

Um Informationen für Maschinen lesbar und damit eine große Anzahl von Nachhaltigkeitsinformationen auswertbar zu machen, sind Nachhaltigkeitsinformationen in ESEF (European Single Electronic Format) innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag gemeinsam mit Finanzinformation zu veröffentlichen. Ein digitales Tagging wird voraussichtlich eingeführt. 

Externe Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsinformationen

Um die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitsberichten zu erhöhen, wird eine Prüfungspflicht für alle berichtspflichtigen Unternehmen eingeführt. Mittelfristig soll von einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit auf eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit übergangen werden.

Offenlegungen müssen in den Lagebericht aufgenommen werden

Ein direkter Zugang zu Nachhaltigkeitsinformationen soll Nutzern durch die Integration von Nachhaltigkeits- und Finanzinformationen ermöglicht werden. Die Nachhaltigkeitsinformationen sind verpflichtend im Lagebericht darzustellen. Die Möglichkeit einer separaten Berichterstattung wurde aus der CSRD gestrichen. 

Fazit: Weitreichende Änderungen für das bestehende Sustainability Reporting sowie massive Ausweitung auf bisher nicht betroffene Unternehmen

Die Auseinandersetzung mit neuen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt eine große Herausforderung für die Unternehmen dar, sollte aber jedenfalls auch als Chance wahrgenommen werden. Als Unternehmen gilt es, sich bereits jetzt mit den zunehmenden Anforderungen auseinander zu setzen, um bestmöglich auf bevorstehende Veränderungen vorbereitet zu sein und vom steigenden Bewusstsein der Kapitalmarktteilnehmer für Nachhaltigkeitsthemen zu profitieren.