Tax News: Änderungen bei der Rückerstattung österreichischer Abzugssteuer

Änderungen bei der Rückerstattung österreichischer Abzu

Mit dem Jahr 2019 wurde das Verfahren zur Rückerstattung von Abzugssteuer für beschränkt Steuerpflichtige neu geregelt. Dabei sind einerseits unterschiedliche Fristen bei der Rückerstattung zu beachten und andererseits das neue zweistufige Verfahren zu berücksichtigen.

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Ferdinand Kleemann

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Auf Basis des neuen § 240a BAO ist seit diesem Jahr ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Die erste Stufe, die Vorausmeldung mittels Web-Formular, kann dabei erst nach Ablauf des jeweiligen Jahres der Einbehaltung der Abzugssteuer eingebracht werden. Über die Neuerungen im Rückerstattungsverfahren haben wir bereits in unseren Tax News 3/2019 berichtet.

In einem Erlass wurde seitens des BMF außerdem festgehalten, dass der Rückzahlungsantrag jeweils bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt, gestellt werden kann - selbst wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen eine kürzere Frist vorsieht. Diese günstige Ansicht wurde nun durch einen neuen Erlass zum Teil revidiert und auf jene völkerrechtlichen Vereinbarungen beschränkt, die vor dem 19. April 1980, abgeschlossen wurden. Für jüngere Doppelbesteuerungsabkommen, die möglicherweise eine abweichende kürzere Frist vorsehen, soll die 5-Jahresfrist daher nicht gelten. Im Ergebnis kann die Frist zur Antragsstellung daher variieren und ist gesondert zu prüfen. So sieht beispielsweise das im Jahr 2000 in Kraft getretene Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland bloß eine 4-Jahresfrist für die Einbringung von Rückerstattungsanträgen vor.

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