Tax News: Hinweise zur zweiten Abrechnung des Beschäftigungsbonus

Hinweise zur zweiten Abrechnung des Beschäftigungsbonus

Hinweise zur zweiten Abrechnung des Beschäftigungsbonus

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Für den Inhalt verantwortlich

Tatjana Schrefl

Director, Tax

KPMG Austria

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Unternehmen, die einen Förderungsvertrag für den Beschäftigungsbonus abgeschlossen haben, können jährlich binnen 3 Monaten ab dem individuellen Abrechnungsstichtag eine Abrechnung mit der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) vornehmen. Diese Abrechnung erfolgt (unter Angabe einer Fülle von Daten und teilweise auch Beilagen) ausschließlich online über den aws Fördermanager, wobei hinsichtlich ergänzender Angaben zum Beschäftigtenstand auch eine Bestätigung eines WP/StB erforderlich ist. Siehe dazu im Detail unser Tax Personnel News 3/2019.

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