Tax News: Abänderungsprotokoll DBA Österreich-Russland tritt mit 20. Juni 2019 in Kraft
Abänderungsprotokoll DBA Österreich-Russland
Das Abänderungsprotokoll hinsichtlich des DBA Russland-Österreich tritt mit 20. Juni 2019 in Kraft. Es kommt insbesondere zu Anpassungen im Bereich der Dividenden-Quellensteuer und Veräußerungsgewinnbesteuerung an das OECD-Musterabkommen.
Der Nationalrat hat mit 12. Juni 2019 das Abänderungsprotokoll des DBA Österreich-Russland (siehe hier) genehmigt. Hinsichtlich der Abänderungen dürfen wir insbesondere auch auf unsere Tax News 6/2018 verweisen.
Das Abänderungsprotokoll tritt gemäß Art 10 mit 20. Juni 2019 in Kraft und findet in beiden Staaten Anwendung für Steuerzeiträume, die am oder nach dem 1. Jänner 2020 beginnen.
Geographischer Anwendungsbereich
Zu beachten ist, dass Österreich ausdrücklich unter Verweis auf die Erklärung über den Geltungsbereich von Abkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation vom 19. September 2014 darauf verweist, dass das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation dem Gebiet entspricht, das im Einklang mit der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen Nr. 68/262 vom 27. März 2014 über die territoriale Unversehrtheit der Ukraine international anerkannt wird. Das Gebiet der Krim ist daher von dem Doppelbesteuerungsabkommen wohl nicht umfasst.