Tax News: ASVG-Neuregelung zur Drittanstellung von Geschäftsführern im Konzern
ASVG-Neuregelung
Die in unseren Tax News 11-12/2018 angekündigte gesetzliche Reparatur von ASVG-Mehrfachversicherungen bei Überlassung von Geschäftsführern im Konzern wurde mittlerweile umgesetzt und im BGBl I Nr. 8/2019 kundgemacht.
Wir haben in den Tax News des vergangenen Jahres (Tax News vom 16.03.2018, Tax News 11-12/2018) darüber berichtet, dass nach der Rechtsprechung des VwGH bei Dienstnehmern, die zur Wahrnehmung der Geschäftsführung an ein anderes Unternehmen überlassen werden, zwangsläufig ein eigenes Dienstverhältnis zum Beschäftigerunternehmen anzunehmen ist. Diese Judikatur bedingt nicht nur erheblichen Verwaltungsmehraufwand, sondern kann auch zu einer beträchtlichen Abgabenmehrbelastung durch ASVG-Mehrfachversicherungen führen.
Durch das Bundesgesetz BGBl I Nr. 8/2019 wurde nunmehr die angekündigte gesetzliche Ausnahme geschaffen, die ASVG-Mehrfachversicherungen für die Überlassung von Geschäftsführern innerhalb des Konzernverbundes verhindert. Nach § 35 Abs 2 ASVG idF BGBl I Nr. 8/2019 gilt „bei der Überlassung von Arbeitskräften innerhalb eines Zusammenschlusses rechtlich selbständiger Unternehmen unter einheitlicher Leitung insbesondere zur Übernahme einer Organfunktion der/die Beschäftiger/in nicht als Dienstgeber/in; dies gilt sinngemäß auch für Körperschaften des öffentlichen Rechts.“
Die Regelung ist am 10.01.2019 (Tag nach der Veröffentlichung im BGBl) in Kraft getreten.