Tax News: Zusammenfassung der Tax Personnel News
Tax Personnel News
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der in den letzten Monaten ergangenen Beiträge.
TPN Nr 12 Änderungen des Betriebspensi-onsrechts zur Umsetzung der Portabilitätsrichtlinie
Mit BGBl I 54/2018 wurden zur Umsetzung der sogenannten „Portabilitätsrichtlinie“ Änderungen im Betriebspensionsrecht hinsichtlich direkter Pensionszusagen kundgemacht. Festgelegt wird insbesondere, dass Firmenpensionsanwartschaften spätestens drei Jahre nach Erteilung der Zusage unverfallbar werden. Diese Neuregelung gilt für alle ab dem 21.05.2018 erworbenen Anwartschaftszeiten und bewirkt, dass Firmenpensionszusagen nicht mehr als Instrument der Mitarbeiterbindung an das Unternehmen genutzt werden können.
TPN Nr 13 VwGH anerkennt steueroptimale Prämienauszahlung („Siebentelmodell“, „Formel 7“)
Mit dem Erkenntnis von 25.07.2018, Ro 2017/13/0005 hat der VwGH entschieden, dass sonstige Bezüge nur unter der doppelten Bedingung vorliegen, dass sie sich erstens im Rechtstitel und zweitens durch die Auszahlung deutlich von den laufenden Bezügen unterscheiden. Soweit eine Jahresprämie laufend (über zumindest sechs Monate) zur Auszahlung gebracht wird, stellt sie daher laufende Bezüge dar, die zum Aufbau eines Jahressechstels führen. Im Ergebnis wird damit nach unserer Auffassung die steueroptimale Prämienauszahlung nach dem so genannten „Siebentelmodell“ anerkannt.
Dem Vernehmen nach wird der Inhalt dieses Erkenntnisses von Experten aber durchaus unterschiedlich aufgefasst, weil offen ist, ob das beim so genannten „Siebentelmodell“ herausgerechnete Siebentel, das zusätzlich mit der letzten Ratenzahlung gewährt wird, als sonstiger Bezug oder die gesamte verteilte Prämienauszahlung (inklusive des herausgerechneten Siebentels) als laufender Bezug zu werten ist. Nur bei der ersten (von uns geteilten und den aktuellen Lohnsteuerrichtlinien entsprechenden) Auslegungsvariante würde das klassische „Siebentelmodell“ zum steueroptimalen Ergebnis führen; bei der zweiten Auslegungsvariante wäre es notwendig, das durch die verteilte Prämienauszahlung generierte Jahressechstel durch zusätzliche sonstige Bezüge zu verbrauchen.
Es bleibt daher abzuwarten, welches Verständnis die Finanzverwaltung teilt und ob es zu diesbezüglichen Änderungen in den Lohnsteuerrichtlinien kommt.
Nach den Informationen der Austria Wirtschaftsser-vice Gesellschaft mbH (aws) kann ein Beschäftigungsbonus unter bestimmten Voraussetzungen auch dann zur Auszahlung gelangen, wenn der Beschäftigtenstand am ersten Abrechnungsstichtag nicht höher ist als der Referenzwert. Mit einem sogenannten „Korrekturfaktor“ sollen – mit Ausnahme von Ersatzarbeitskräften - Arbeitsverhältnisse hinzugezählt werden, die am Abrechnungsstichtag zwar bereits beendet sind, in der Abrechnungsperiode aber durchgehend mehr als vier Monate aufrecht waren.
Anlässlich eines konkreten Falles im Rahmen der ersten Abrechnung wurde uns von aws auch bekannt gegeben, dass Arbeitnehmer im langen Krankenstand, die zu den relevanten Stichtagen kein Teilentgelt mehr beziehen, als „karenzierte Arbeitnehmer“ im Rahmen der „Ergänzung der Beschäftigtenstände“ hinzuzuzählen sind. Eine Bekanntmachung dieser Beurteilung wurde angekündigt.
TPN Nr 15 Kein bzw geringerer Sachbezug für kleinere, arbeitsplatznahe Dienstwohnungen
Die Sachbezugswerteverordnung sah bisher vor, dass für kleinere, arbeitsplatznahe Dienstwohnungen dann kein bzw ein geringerer Sachbezug anzusetzen ist, wenn die rasche Verfügbarkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz nach der Natur des Dienstverhältnisses im besonderen Interesse des Arbeitgebers liegt. Durch eine aktuelle Änderung dieser Verordnung entfällt die letztgenannte Voraussetzung; rückwirkend ab 2018 ist es nur mehr erforderlich, dass die arbeitsplatznahe Unterkunft nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet.
TPN Nr 16 Familienbonus Plus – Einkommensteuerentlastung ab 2019
Mit dem Jahressteuergesetz 2018, BGBl I, Nr. 62/2018, wurde ab der Veranlagung 2019 bzw für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2018 enden, der Familienbonus Plus eingeführt. Der Familienbonus Plus führt zu einer Einkommensteuerentlastung von bis zu EUR 1.500 pro im Inland lebendem Kind und Jahr (eine betraglich indexierte Entlastung ist auch für Kinder im EU-/EWR-Ausland und der Schweiz vorgesehen). Im Gegenzug entfallen die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten und der Kinderfreibetrag.
Diese Tax Personnel News geben auch einen Überblick über die wesentlichen Pflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Berücksichtigung des Familienbonus Plus im Rahmen der Lohnverrechnung.
Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung
Beginnend für Zeiträume ab Jänner 2019 ist im Bereich der Sozialversicherung vom Arbeitgeber die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung vorzunehmen. Tax Personnel News, die einen groben Überblick über die wesentlichsten Änderungen geben, befinden sich in Vorbereitung.