Tax News: Neues Genossenschaftsspaltungsgesetz (GenSpaltG)

GenSpaltG

Am 25.10.2018 wurde das Bundesgesetz über die Spaltung von Genossenschaften (GenSpaltG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, welches mit 01.01.2019 in Kraft tritt. Auch Art VI UmgrStG wird künftig Genossenschaftsspaltungen erfassen.

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Für den Inhalt verantwortlich

Ferdinand Kleemann

Partner, Tax

KPMG Austria

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Bislang war die Spaltung von Genossenschaften im österreichischen Recht nicht vorgesehen – das Spaltungsgesetz (SpaltG) ist explizit nur auf Kapitalgesellschaften anwendbar.

Ziel des neuen Genossenschaftsspaltungsgesetzes (GenSpaltG) ist es, auch Genossenschaften die Möglichkeit zu eröffnen, ihr Vermögen oder einzelne Vermögenswerte im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine oder mehrere, neue oder bereits bestehende Genossenschaften zu übertragen. Außerdem wird ermöglicht, Teile des Vermögens auf eine Kapitalgesellschaft abzuspalten.

Inhaltlich orientiert sich das GenSpaltG eng am geltenden SpaltG; Abweichungen ergeben sich vorwiegend aus den konzeptionellen Unterschieden zwischen Kapitalgesellschaften einerseits und Genossenschaften andererseits.

Darüber hinaus sollen für Genossenschaftsspaltungen die gleichen umgründungssteuerrechtlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen wie für Spaltungen nach dem SpaltG gelten. Daher wird Art VI UmgrStG hinsichtlich der Vorschriften zur Handelsspaltung entsprechend ergänzt, sodass künftig auch Spaltungen nach dem GenSpaltG vom Anwendungsbereich des Art VI UmgrStG erfasst sein werden. Anzuwenden sind die neuen Vorschriften erstmals auf Umgründungen, die nach dem 01.01.2019 beschlossen oder vertraglich unterfertigt werden.

Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage soll durch die vorgenommenen Maßnahmen die Rechtsform der Genossenschaft insgesamt an Attraktivität gewinnen. Die weitere Rechtsentwick-lung bleibt abzuwarten.

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