Tax News KöR/NPO 01/2018
Tax News KöR/NPO 01/2018
VwGH äußert sich zur Besteuerung von Kapitalerträgen im Rahmen eines Forstbetriebes einer KöR
VwGH vom 27. Juni 2018, Ro 2016/15/0025 Veräußerungen von Grundstücken aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben einer KöR stellen private Grundstücksveräußerungen dar.
Der VwGH hat in einer aktuellen Entscheidung (27. Juni 2018, Ro 2016/15/0025) die bis dato strittige Rechtsfrage geklärt, wie die Veräußerung von Grundstücken aus einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einer Körperschaft öffentlichen Rechts steuerlich zu behandeln ist.
Der VwGH ging in diesem Fall von einer privaten Grundstücksveräußerung aus und bestätigte die Steuerpflicht:
In § 30 EStG werden private Grundstücksveräußerungen definiert als Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören.
Bislang war strittig, wie der Begriff des Betriebsvermögens bei einer KöR auszulegen sei, insbesondere, ob auch das Vermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes als (gegebenenfalls steuerbefreites) Betriebsvermögen zu sehen ist.
In seiner Entscheidung sprach der VwGH nunmehr aus, dass KöR außerhalb des „fiktiven“ Steuersubjektes des Betriebes gewerblicher Art kein steuerliches Betriebsvermögen besitzen und grundsätzlich der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Diese beschränkte Steuerpflicht umfasst seit 2012 auch Veräußerungen von Grundstücken (§ 21 Abs 3 Z 4 KStG), die keinem Betrieb gewerblicher Art zuordenbar sind.
Conclusio
Daraus folgt, dass die Veräußerung von Grundstücken aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben einer KöR als private Grundstücksveräußerung grundsätzlich steuerpflichtig zu behandeln ist.