Tax News: Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Kosovo unterzeichnet
Doppelbesteuerungsabkommen
Am 8. Juni 2018 wurde das Abkommen, das beim Ministerrat am 23. Mai 2018 veröffentlicht wurde, unterzeichnet. Dieses entspricht im Wesentlichen dem OECD-Musterabkommen und kann nach Absegnung des Parlaments frühestens 2019 zur Anwendung kommen.
Da bislang kein DBA mit der Republik Kosovo abgeschlossen wurde, wird mit Abschluss des Abkommens ein weiteres Hindernis für den Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Staaten beseitigt, außerdem wird mit Abschluss des Abkommens die Rechtsgrundlage für einen Informationsaustausch und gegenseitige Amtshilfe geschaffen.
Das dem Ministerrat am 23. Mai 2018 vorgelegte Abkommen (siehe die Ministerratsversion des Abkommens hier) folgt im Wesentlichen dem OECD-Musterabkommen. Dividendenzahlungen an Kapitalgesellschaften, die unmittelbar zu mindestens 25 % an der zahlenden Gesellschaft beteiligt sind, sind im Ansässigkeitsstaat der zahlenden Gesellschaft komplett von der Besteuerung auszunehmen.
Die Quellensteuer auf Zinsen beträgt laut dem DBA 10 %.
Das Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften erhält der Ansässigkeitsstaat des Veräußerers. Dies gilt jedoch nicht für Anteile an Immobiliengesellschaften für die dem Lagestaat das Besteuerungsrecht zugewiesen wird.
In-Kraft-Treten
Die Vertragsstaaten benachrichtigen einander vom Abschluss des für die Inkraftsetzung des Abkommens nach ihrem jeweiligen Recht erforderlichen Verfahrens. Das Abkommen tritt am Tag des Empfanges der späteren der Mitteilungen in Kraft und findet in beiden Staaten Anwendung für Steuerzeiträume, die am oder nach dem 1. Jänner des Kalenderjahres beginnen, das dem Kalenderjahr unmittelbar folgt, in dem das Abkommen in Kraft tritt. Frühestens dürfte das Abkommen daher mit 01.01.2019 in Kraft treten. Die weitere Rechtsentwicklung bleibt noch abzuwarten.