Tax News: Verpflichtung zur unmittelbaren Datenübermittlung für Rechnungen mit Umsatzsteuer in Ungarn ab 1. Juli 2018
Umsatzsteuer in Ungarn
Wie bereits in unseren Tax News 11/2017 berichtet, treten in Ungarn mit 1. Juli 2018 Datenübermittlungsvorschriften in Bezug auf inländische (ungarische) Rechnungen mit einer ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag iHv über HUF 100.000,00 (rund EUR 320,00) in Kraft. Aufgrund der technischen Anforderungen, die an Unternehmen für Zwecke der Erfüllung der ungarischen Datenübermittlungsvorschriften gestellt werden, besteht ein zeitnaher Handlungsbedarf.
Von der Verpflichtung zur Datenübermittlung sind nicht nur ungarische Unternehmer, sondern auch österreichische Unternehmer, die bspw aufgrund der Abwicklung eines Reihengeschäftes, des Vorliegens eines ungarischen Auslieferungslagers (Nichtanwendbarkeit der Vereinfachungsregelung eines Konsignationslagers) oder eines Grundstücksumsatzes, Rechnungen mit ungarischer Umsatzsteuer ausstellen, betroffen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine betroffene Rechnung physisch in Ungarn oder im sonstigen Ausland ausgestellt wird.
Von der Verpflichtung zur Datenübermittlung sind nach der aktuellen Gesetzeslage Ausgangsrechnungen ab einen ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag iHv HUF 100.000,00 (rund EUR 320,00) erfasst. Die wesentlichen Eckpunkte der Regelung über die verpflichtende elektronische Datenübermittlung können wie folgt zusammengefasst werden:
- Unmittelbare (gleichzeitig mit der Rechnungserstellung) und automatische Datenübermittlung an das zuständige Finanzamt ohne vorherige menschliche Manipulation der Daten
- Die zu übermittelnden Daten müssen die verpflichtenden Bestandteile einer ungarischen Rechnung enthalten
- Die Datenübermittlung soll mittels einer vordefinierten Aufstellung (Inhalt und Aufbau) im xml-Format erfolgen.
- Bei Verletzung der Datenübermittlungsverpflichtung (dh bei fehlerhafter oder nicht erfolgter Datenübermittlung) kann von der ungarischen Finanzverwaltung eine Strafe bis zu HUF 500.000,00 (rund EUR 1.500,00) pro Rechnung verhängt werden.
Durch die Datenübermittlungsvorschriften in Ungarn werden Anpassungen im jeweiligen IT-System der in Ungarn tätigen Unternehmen notwendig. So muss für Zwecke der Datenübermittlung etwa sichergestellt werden, dass die zu übermittelnden Daten aus erstellten Rechnungen automatisch extrahiert und in die vordefinierte Aufstellung im xml-Format umgewandelt werden. Dabei sind Gliederungs- und sonstige Formalvoraussetzungen zu erfüllen. Darüber hinaus gilt es sicherzustellen, dass die notwendigen Daten automatisch und unverzüglich nach der Rechnungserstellung an die ungarische Finanzverwaltung übermittelt werden. Da bei etwaigen Fehlern Fehlermeldungen (Fehlercodes) von der ungarischen Finanzverwaltung automatisch übermittelt werden, muss das IT-System zusätzlich in der Lage sein, diese Information zu verarbeiten, zu interpretieren und etwa bei übermittlungsfehlern, darauf zu reagieren.
Um kostspielige IT-Implementierungen zu vermeiden, wurde seitens KPMG das sogenannte KPMG Invoicing Data Tool (KID) entwickelt. KID stellt eine Applikation dar, die sowohl die automatische Formatierung als auch die Datenübermittlung von extrahierten Daten übernimmt. Auch die Kommunikation mit der ungarischen Finanzverwaltung wird durch KID ermöglicht, indem etwaige Fehlermeldungen interpretiert und für den User sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache bereitgestellt werden. Wir übermitteln gerne ein entsprechendes Angebot zu dem KPMG Invoicing Data Tool (KID)
Zusätzlich zum KID wird für SAP-Anwender auch eine end-to-end-Anwendung geboten. Bei dieser end-to-end-Anwendung werden die bereits erwähnten KID-Features insofern erweitert, dass auch die Extrahierung der notwendigen Daten automatisch erfolgt, sodass eine Programmierung für Zwecke der Bereitstellung dieser Daten vermieden werden kann. Zusätzlich zu den erwähnten Datenübermittlungsvorschriften und Anwendungen können wir Sie gerne auch bei Rückfragen hinsichtlich der notwendigen Extrahierung der Daten und Übermittlungsvorschriften unterstützen.