Tax News: Neues Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Israel
Österreich-Israel
Im BGBl. III Nr. 8/2018 wurde ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Israel, das das alte DBA von 1970 (idF 2008) ersetzt, veröffentlicht.
Da das alte Abkommen trotz der Revision 2008 veraltet und nicht mehr dem neuesten OECD-Standards folgte, wurde offenbar ein neues Abkommen zwischen Israel und Österreich abgeschlossen. Das neue Abkommen folgt sehr weitgehend den Regeln des OECD-Musterabkommens aus dem Jahr 1992 (idF 2003).
Wesentliche Neuerungen
Bei kursorischer Durchsicht der wesentlichen Bestimmungen der Neu-Fassung ist insbesondere folgendes auffällig:
- Statt der bisherigen 25 %-Quellensteuer auf Dividenden beträgt diese nun 0 % (für qualifizierte Beteiligungen ab 10 %) bzw 10 %
- Es gibt Spezialregelungen für die Besteuerung von Immobilienfonds
- Statt bisher 15 % beträgt die Quellensteuer auf Zinsen künftig nur mehr 5 %
- Die Quellensteuer auf Lizenzgebühren wird von 10 % auf 0 % reduziert.
- Veräußerungsgewinne aus Immobiliengesellschaften sind künftig im Lagestaat steuerpflichtig (Ausnahme: die Anteile werden an einer Börse gehandelt)
Inkrafttreten/Anwendung
Das Abkommen tritt mit 1. März 2018 in Kraft und ist daher erstmals anzuwenden auf
- in Bezug auf die an der Quelle erhobenen Steuern auf Beträge, die am oder nach dem 1. Jänner 2019 gezahlt werden
- in Bezug auf andere Steuern auf Steuern, die für Zeiträume erhoben werden, die am oder nach dem 1. Jänner 2019 beginnen.